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Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Genehmigung des BfS
Transportbehälterlager Ahaus
Ausgabejahr 2004
Datum 04.09.2004
Datum 04.09.2004
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern Abend die Rechtmäßigkeit der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilten Aufbewahrungsgenehmigung des Transportbehälterlagers Ahaus bestätigt.
Eine Revision des Verfahrens wurde vom Gericht nicht zugelassen. Die beiden Kläger unterlagen damit in dem seit 1998 währenden Rechtsstreit. "Wie im Verwaltungsrechtsstreit zum Transport von Rossendorf nach Ahaus das Verwaltungsgericht Braunschweig, so bestätigte gestern das Oberverwaltungsgericht Münster die sorgfältige, an der Sicherheit orientierte Arbeit des BfS", kommentierte der Pressesprecher des Amtes Dr. Dirk Daiber heute in Salzgitter.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung bescheinigte das Gericht dem BfS Risikobewusstsein. Es habe seine Genehmigung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erteilt. Alle relevanten Sachverhalte seien sorgfältig geprüft worden. Das Gericht hob dabei hervor, dass die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik kein Grund für die Nichterteilung einer Genehmigung sein könne. Vielmehr habe das BfS dem Entwicklungsprozess dadurch Rechnung getragen, dass es auf veränderte Situationen mit zusätzlichen Auflagen reagiert habe. "Für das BfS ist entscheidend, dass das Gericht keine Defizite bei der Ermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik durch das Amt festgestellt hat. Die Grundlage für die Erteilung der Genehmigung ist transparent und nachvollziehbar"
so Daiber weiter.
Das Gericht bezog sich in seiner Entscheidung auf die Aufbewahrungsgenehmigung vom 07.11.1997 sowie die beiden Änderungsgenehmigungen vom 17.05.2000 und vom 24.04.2001.
Stand: 04.09.2004