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Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus Frankreich genehmigt

Ausgabejahr 2004
Datum 27.04.2004

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den am 28.01.2004 beantragten Transport von 12 Behältern mit HAW-Glaskokillen von der Cogema in La Hague zum Transportbehälterlager (TBL) Gorleben genehmigt. Die Genehmigung wurde erteilt, nachdem nach intensiver Prüfung die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 4 Atomgesetz (AtG) festgestellt worden war.

Die 12 zusätzlichen Behälter können im TBL Gorleben eingelagert werden. Dies hat die vom BfS nach § 17 AtG durchgeführte Prüfung der Aufbewahrungsgenehmigung ergeben. Bei dieser Prüfung waren die Auswirkungen eines gezielten Flugzeugangriffs mit einer großen Passagiermaschine auf insgesamt 36 zusätzlich einzulagernde Behälter untersucht worden. Ob darüber hinausgehend Behälter aus dem Rücktransport verglaster radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung eingelagert werden können, wird derzeit begutachtet. Diese Prüfung wird voraussichtlich Mitte des Jahres abgeschlossen sein.

Durch Auflagen in der heute erteilten Transportgenehmigung wird sichergestellt, dass die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Kontaminationen der Oberfläche der Transportbehälter eingehalten werden. Dazu wurden konkrete Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, Kontaminationskontrolle, Transportdokumentation und Meldepflichten festgelegt. Auch bei diesen Transporten werden - wie bereits bei früheren HAW-Transporten im Jahr 2003 - Behälter vom Typ CASTOR HAW 20/28 CG eingesetzt.

Wann von der erteilten Genehmigung, die bis zum 31.12.2004 befristet ist, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH. Der konkrete Transporttermin muss, gemäß weiterer Auflagen des BfS, mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder vor Transportbeginn abgestimmt werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 27.04.2004

© Bundesamt für Strahlenschutz