Navigation und Service

BfS: Strahlenschutz und Sicherheit in der Medizin verbessert

Ausgabejahr 2003
Datum 05.08.2003

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden mit sofortiger Wirkung sogenannte diagnostische Referenzwerte (DRW) für röntgendiagnostische und nuklearmedizinische Untersuchungen eingeführt. Die festgelegten Referenzwerte müssen bei jeder Untersuchung am Menschen zu Grunde gelegt werden. Sie gelten nicht für einzelne Patientinnen und Patienten, sondern für Patientengruppen. Dabei nimmt man an, dass sich durch dieses Vorgehen individuelle Unterschiede zwischen Patienten (z.B. Körpergröße und Gewicht) herausmitteln.

Mit der Neuregelung wird die entsprechende europäische Richtlinie (97/43/EURATOM) in nationales Recht umgesetzt. Aufgabe des BfS ist es, die DRW zu erstellen und zu veröffentlichen. In der Röntgendiagnostik dienen die Referenzwerte dem Arzt als obere Richtwerte, die nicht beständig und ungerechtfertigt überschritten werden dürfen. In der nuklearmedizinischen bildgebenden Diagnostik sind die DRW Optimalwerte, d.h. sie geben die für eine gute Bildqualität notwendige Aktivität an. In beiden Fällen gelten die Referenzwerte für Standardverfahren und -patienten.

Durch die Einführung der DRW wird dem Arzt eine Orientierungshilfe gegeben, die ihm eine Einschätzung ermöglichet, ob die Exposition seiner Patienten dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht und zu rechtfertigen ist.

Das BfS erwartet, dass sich durch die Umsetzung der DRW in die Qualitätssicherung die Patientendosen mittelfristig verringern werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Vorsorge im Bereich des medizinischen Strahlenschutzes geleistet.

Stand: 05.08.2003

© Bundesamt für Strahlenschutz