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Genehmigung im Internet

Interimslager am Atomkraftwerk Biblis

Ausgabejahr 2003
Datum 13.05.2003

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird die Ergänzung der Genehmigung für das Interimslager für abgebrannte Brennelemente am Standort des Atomkraftwerks Biblis in der Zeit vom 14. – 27. Mai 2003 im Rathaus Biblis und beim BfS in Salzgitter auslegen. Die wesentlichen Teile der Ergänzungsgenehmigung werden auch im Bundesanzeiger und in einigen regionalen Tageszeitungen öffentlich bekannt gegeben. Rechtsmittel sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich.

Von Personen, die Einwendungen erhoben hatten, kann der Genehmigungsbescheid beim BfS, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter, angefordert werden.

Das BfS wird gleichzeitig mit dem Beginn der Auslegung den Bescheid auch auf seiner Internetseite (www.bfs.de) veröffentlichen. Rechtsverbindlich ist der ausgelegte Text.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 13.05.2003

© Bundesamt für Strahlenschutz