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BfS erteilt Änderungsgenehmigung

Interimslager am Atomkraftwerk Philippsburg

Ausgabejahr 2003
Datum 17.02.2003

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute die Genehmigung vom 31.7.2001 zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in einem Interimslager am Atomkraftwerk Philippsburg um die Gestattung bisher nicht beschiedener Antragsteile ergänzt.

Das Aufbewahrungskonzept der EnBW Kraftwerke AG wird dadurch nicht verändert.

Die Genehmigung gestattet die Erhöhung der Schwermetallmasse von 130 auf 250 Tonnen und der maximalen Wärmeleistung des einzelnen CASTOR V/19-Behälters von bisher 25 kW auf 35 kW. Auch die neu einsetzbaren Behälter CASTOR V/52 für Brennelemente aus dem Siedewasserreaktor Philippsburg 1 dürfen diese erhöhte Wärmeleistung aufweisen. Als maximale Wärmeleistung des gesamten Interimslagers waren ursprünglich 0,96 MW beantragt worden; genehmigt wurden am 31.7.2001 0,3 MW. Mit der Änderungsgenehmigung wird dieser Wert auf 0,79 MW erhöht.

Zur Ummantelung des metallischen Dichtungsrings des Behälterdeckels darf alternativ zu Silber auch Aluminium verwendet werden.

Das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren des Jahres 2000 hat die jetzt genehmigten Sachverhalte bereits eingeschlossen; die Einwendungen wurden im Hinblick auf die vorgenommenen Ergänzungen erneut betrachtet.

Die Prüfung des Szenarios eines herbeigeführten Flugzeugabsturzes hat ergeben, dass auch bei einem solchen Terrorangriff auf das Interimslager selbst dann keine einschneidenden Katastrophenschutzmaßnahmen erforderlich sind, wenn ungünstige, konservative Annahmen zugrunde gelegt werden.

Nach den Bestimmungen des novellierten Atomgesetzes umfasst nunmehr die festgesetzte Deckungsvorsorge für das Atomkraftwerk Philippsburg 2 auch die Erfüllung der gesetzlichen Schadensersatzverpflichtungen infolge eines vom Interimslager ausgehenden Schadensereignisses.

Die Genehmigung ist mit Sofortvollzug ausgestattet. Sie wird alsbald öffentlich ausgelegt und auf der Internetseite des BfS (www.bfs.de) eingestellt.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 17.02.2003

© Bundesamt für Strahlenschutz