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BfS genehmigt erstes Zwischenlager in Bayern

Atomkraftwerk Grafenrheinfeld

Ausgabejahr 2003
Datum 12.02.2003

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute der Betreiberin des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld, der "E.ON Kernkraft GmbH", die Genehmigung für den Betrieb eines Zwischenlagers erteilt. Am dortigen Standort sollen abgebrannte Brennelemente aus dem Kraftwerk für maximal 40 Jahre aufbewahrt werden, bevor sie in ein Endlager gebracht werden.

Spätestens wenn das Zwischenlager wie geplant 2005 seinen Betrieb aufnimmt, werden Transporte abgebrannter Brennelemente von Grafenrheinfeld in die zentralen Zwischenlager Gorleben und Ahaus sowie in die ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen entbehrlich.

Das BfS hat mit dieser Genehmigung erstmals die Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in einem süddeutschen Zwischenlager gestattet. Im Unterschied zu den norddeutschen Lagern weist das süddeutsche Bau-Konzept dünnere Wand- und Deckenstärken auf. Das BfS hat nach den Erfahrungen des 11.9.2001 Gutachten über die Beurteilung verschiedener Schadensszenarien in Auftrag gegeben. Für das ebenfalls in die Prüfung aufgenommene Szenario eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes kamen sie zu dem Schluss, dass auch für die süddeutschen Lager eine potenzielle Strahlenexposition deutlich unterhalb zulässiger Grenzwerte bleibt. Im Grafenrheinfelder Gebäudekonzept werden Brandlasten durch bauliche Vorkehrungen begrenzt, die einen schnellen Abfluss des möglicherweise austretenden Kerosins sichern.

Die Genehmigung gestattet der "E.ON Kernkraft GmbH", auf dem Kraftwerksgelände abgebrannte Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Grafenrheinfeld in einem 62 m langen, 38 m breiten und 18 m hohen Lagergebäude aus Stahlbeton aufzubewahren (Decke 0,55 m, Außenwand 0,85 m).

Die Zwischenlagerung erfolgt in maximal 88 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR V/19 mit insgesamt 5,0 x 1019 Bq Aktivität, 3,5 MW Wärmefreisetzung und bis zu 800 Tonnen Schwermetall. Ursprünglich waren 1050 Tonnen Schwermetall beantragt worden.

Die baurechtliche Genehmigung für das Gebäude hatte die Betreiberin bei der lokalen Baubehörde, dem Landratsamt Schweinfurt, am 2.4.2001 beantragt. Der Antrag ist noch nicht beschieden. Im Genehmigungsverfahren wurde auch eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt, die die Auswirkungen des Vorhabens untersuchte. Durch Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation von Umweltauswirkungen werden mögliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Kulturgüter vermieden.

Besondere Aufmerksamkeit erweckte ein Anhörungstermin, bei dem die Österreichische Regierung, die Regierungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Oberösterreich sowie Einwenderinnen und Einwender aus dem Nachbarland im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung angehört wurden.

Das BfS ist nach umfassender Prüfung und Bewertung der Eignung des Standortes, der Konzeption des Standort-Zwischenlagers sowie der Maßnahmen gegen mögliche Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik hinreichende Vorsorge getroffen und der Strahlenschutz für die Bevölkerung und das Personal gewährleistet ist.

Die Prüfungen der Antragsunterlagen haben zu einer Reihe von Auflagen im Genehmigungsbescheid geführt. Der sichere Einschluss des radioaktiven Materials wird dadurch gewährleistet, dass jeder Behälter mit einem Doppeldeckel-System ausgerüstet ist. Für möglicherweise notwendig werdende Reparaturen am Primärdeckel kann entweder die Dichtung im Reaktorgebäude ausgetauscht oder ein zusätzlicher Fügedeckel aufgeschweißt werden. Beide Maßnahmen sind zur Wiederherstellung der Dichtheit geeignet. Die Antragsteller haben nachgewiesen, dass sie die gesetzlich geforderte Vorsorge zur Erfüllung von Schadensersatzverpflichtungen infolge eines vom Zwischenlager ausgehenden nuklearen Ereignisses getroffen haben.

Die Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Grafenrheinfeld wird in Kürze vor Ort und beim BfS in Salzgitter zur Einsicht ausgelegt und auf der Internetseite des BfS (www.bfs.de) veröffentlicht werden.

Gegen die Genehmigung können Einwenderinnen und Einwender innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben.

Die Erteilung der Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen hatte am 23.2.2000 die Rechtsvorgängerin der E.ON Kernkraft GmbH, die "Bayernwerk AG", beantragt. Das Vorhaben wurde am 7.4.2001 öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen dazu lagen vom 24.4. – 25.6.2001 öffentlich aus und wurden vom 20. – 22.9.2001 in Gerolzhofen mündlich erörtert. Gegen das Vorhaben hatten etwa 44 500 Personen Einwendungen erhoben. Die Einwendungen wurden mit den Antragsunterlagen geprüft und werden im Genehmigungsbescheid behandelt.

Weitere Auskunft erhalten Sie von Volker Schäfer unter 0170-7619221.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 12.02.2003

© Bundesamt für Strahlenschutz