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Genehmigungen im Internet

Standort-Zwischenlager am Atomkraftwerk Grohnde
Interimslager am Atomkraftwerk Neckarwestheim

Ausgabejahr 2003
Datum 24.01.2003

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird die Genehmigung für das Zwischenlager am Atomkraftwerk Grohnde vom 28.01. bis zum 10.02.2003 im Rathaus der Gemeinde Emmerthal auslegen. Eine Ergänzung der Genehmigung vom 10.4.2003 für das bereits in Betrieb befindliche Interimslager am Atomkraftwerk Neckarwestheim wird im gleichen Zeitraum im Bürgerhaus der Gemeinde Gemmrigheim ausliegen. Die wesentlichen Teile beider Genehmigungen werden auch im Bundesanzeiger sowie einigen regionalen Tageszeitungen öffentlich bekannt gegeben. Beim BfS in Salzgitter liegt je ein vollständiges Exemplar zur Einsicht aus.

Rechtsmittel sind innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegung möglich.

Von Personen, die Einwendungen erhoben hatten, kann der jeweilige Genehmigungsbescheid beim BfS, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter, angefordert werden.

Im Sinne einer hohen Transparenz seiner Entscheidungen wird das BfS gleichzeitig mit der Bekanntgabe die Bescheide auch auf seiner Internetseite (www.bfs.de) veröffentlichen. Rechtsverbindlich ist der ausgelegte Text.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 24.01.2003

© Bundesamt für Strahlenschutz