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Transportgenehmigungen verlängert

Ausgabejahr 2002
Datum 25.01.2002

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat auf Grundlage eines am 13.09.2001 gestellten Antrages zwei Beförderungsgenehmigungen für den Transport von insgesamt 6 CASTOR V/19 Behältern vom AKW Biblis, Block A und B zum Transportbehälterlager in Ahaus befristet bis zum 30.4.2002 verlängert. Die Genehmigung ist rechtlich erforderlich, um die Transportbereitstellung bereits beladener Brennelementbehälter bis zur Inbetriebnahme des Interimslagers am Standort Biblis zu ermöglichen. Mit der zwischenzeitlich zu erwartenden Inbetriebnahme des kürzlich genehmigten Interimslagers, erübrigen sich die Transporte.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 25.01.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz