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BfS genehmigt Transporte zur BNFL

Ausgabejahr 2002
Datum 24.01.2002

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die am 22.08.2001 beantragten 2 Transporte von abgebrannten Brennelementen aus dem Atomkraftwerk Unterweser zur Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield genehmigt.

Durch Auflagen in der Genehmigung wird sichergestellt, dass die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Verunreinigungen der Oberfläche der Transportbehälter eingehalten werden. Dementsprechend wurden konkrete Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, Kontaminationskontrolle, Transportdokumentation und Meldepflichten festgelegt. Bei diesen Transporten werden Behälter vom Typ CASTOR S1 eingesetzt.

Wann von der erteilten Genehmigung, die bis zum 15.03.2002 befristet ist, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH und dem Kraftwerksbetreiber. Der konkrete Transporttermin muss mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder, gemäß einer weiteren Auflage des BfS, in einem ausreichenden Zeitraum vor Transportbeginn abgestimmt werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 24.01.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz