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BfS erteilt Änderungsgenehmigung für TBL Gorleben

Ausgabejahr 2002
Datum 18.01.2002

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute die 2. Änderungsgenehmigung für das Transportbehälterlager (TBL) in Gorleben erteilt.

Die Genehmigung erlaubt die Nutzung einer konstruktiv geringfügig modifizierten Behälterbauart (CASTOR HAW 20/28 CG SN 16) für die bereits 1995 genehmigte Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen und die daraus resultierende Anpassung der technischen Annahmebedingungen. Mit den konstruktiven Modifikationen wird die Abschirmung der Neutronenstrahlung optimiert.

Mit der Änderungsgenehmigung ist keine Erhöhung des bereits genehmigten Gesamtinventars an Kernbrennstoffen verbunden.

Mit dem Bescheid vom 02. Juni 1995 ist der Brennelementelager Gorleben GmbH vom BfS die Genehmigung erteilt worden, Kernbrennstoffe in Form von bestrahlten Brennelementen und HAW-Glaskokillen im TBL Gorleben aufzubewahren. Mit der jetzt erteilten Änderungsgenehmigung wurde diese Genehmigung im Hinblick auf die konstruktiv geringfügig geänderten Behälter überarbeitet und aktualisiert.

Die in der 1. Änderungsgenehmigung vom 01. Dezember 2000 zur Vermeidung von Kontaminationen an den Behältern getroffenen Regelungen zur Beladung, für den Transport und die Abfertigung haben sich bewährt und gelten daher unverändert weiter.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 18.01.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz