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Strahlenschutzgesetz ermöglicht noch wirksameren Schutz vor ionisierender Strahlung

Bundesamt für Strahlenschutz begrüßt gesetzliche Neuregelung

Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig besser vor den schädlichen Auswirkungen von Strahlung geschützt, sowohl im Alltag als auch am Arbeitsplatz. Am 12. Mai hat der Bundesrat dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zugestimmt. Das Gesetz sieht Neuregelungen in der Medizin einschließlich der medizinischen Forschung, für die natürliche Radioaktivität und den Notfall vor, von denen Bürgerinnen und Bürger direkt profitieren.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) begrüßt das Gesetz, da es wesentliche Aspekte des Strahlenschutzes fachlichen Erkenntnissen anpasst. Themen, für die sich das BfS in der Vergangenheit eingesetzt hatte, sind nun erstmals gesetzlich verankert: Zu den Neuerungen zählen beispielsweise auch Regelungen zum natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon, das sich in Gebäuden anreichern kann und nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs ist. Erstmals hat der Gesetzgeber hierzu einen Referenzwert für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze festgelegt, an dem sich Messpflichten, Maßnahmen zum radongeschützten Bauen oder Sanierungen orientieren müssen.

Grundlage für einen umfassenden Strahlenschutz in Deutschland

Inge Paulini Dr. Inge PauliniDr. Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz

"Das neue Strahlenschutzgesetz schafft die Grundlage für einen umfassenden Strahlenschutz in Deutschland. Künftig wird der Strahlenschutz in mehr Lebensbereichen Anwendung finden", sagte die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz, Dr. Inge Paulini.

Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass das neue Strahlenschutzgesetz für das BfS auch einen Kompetenzzuwachs bedeutet: "Mit zahlreichen Neuregelungen in der Medizin und der medizinischen Forschung wird die Rolle des BfS gestärkt. Des Weiteren ist die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums geplant, für dessen Umsetzung das BfS in wesentlichen Teilen zuständig sein wird", betonte Paulini und fügte hinzu: "Oberstes Ziel muss auch künftig der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt sein."

Neuregelungen

Der überwiegende Teil der Strahlung, dem die Bevölkerung ausgesetzt ist, stammt aus natürlichen Quellen und der Medizin. Dies spiegelt auch das neue Gesetz wider. So enthält es unter anderem Regelungen für einen besseren Schutz der Patientinnen und Patienten bei der radiologischen Früherkennung von Erkrankungen sowie bei Genehmigungsverfahren in der medizinischen Forschung. Eingeführt wird zudem ein Melde- und Informationssystem für besondere Vorkommnisse im medizinischen Bereich.

Außerdem sollen radioaktive Altlasten sowie die Radioaktivität in Bauprodukten stärker überwacht werden. Im Notfallschutz werden die Zuständigkeiten gebündelt und die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Notfall zwischen Bund und Ländern besser abgestimmt.

Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2013/59/EURATOM in nationales Recht um. Der Bundestag hat das Gesetz Ende April beschlossen, Mitte Mai haben auch die Bundesländer zugestimmt. Mit den Neuregelungen im Notfallschutz tritt der erste Teil des Gesetzes noch im Sommer in Kraft, die Neuregelungen zum Strahlenschutz folgen bis Ende 2018.

Stand: 12.05.2017

© Bundesamt für Strahlenschutz