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Optische Strahlung

UV-Strahlung - Sonne - Solarien - Infrarot-Strahlung - Laser

Optische Strahlung

Wirkung künstlicher UV-Strahlung

Sonnenbank

Vor allem in der sonnenarmen Jahreszeit werben Sonnenstudios besonders intensiv mit der vermeintlich wohltuenden Wirkung eines Solarienbesuchs und natürlich mit der Bräunung der Haut. Mögliche gesundheitliche Risiken durch die UV-Strahlung der Solarien werden dabei gerne außer Acht gelassen. Tatsache ist, dass die UV-Strahlung in kommerziell betriebenen oder häuslichen Solarien die gleichen akuten und langfristigen Wirkungen an Augen und Haut hervorrufen wie die UV-Strahlung der Sonne.

Hautkrebs auch durch Solarien

Es gilt als erwiesen, dass die in Solarien verwendete UV-Strahlung in gleichem Maße wie die UV-Strahlung der Sonne beim Menschen Krebserkrankungen auslösen kann. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat deshalb die natürliche wie die künstlich erzeugte UV-Strahlung (UV-Strahlung der Wellenlänge 100 bis 400 Nanometer (nm)) als für den Menschen krebserregend eingestuft. Die erstmalige Nutzung eines Solariums in jungen Jahren (< 35 Jahre) verdoppelt annähernd das Risiko, an schwarzem Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken.

Darüber hinaus geht jede zusätzliche Solarien-Nutzung pro Jahr mit einer Erhöhung des Melanom-Risikos um 1,8 % einher, und zirka 5 Prozent aller Melanom-Neuerkrankungen in Europa können auf Solarien-Nutzung zurückgeführt werden (hauptsächlich auftretend bei Frauen).

Gefahr durch Medikamente und Kosmetik

Bestimmte Chemikalien, die zum Beispiel in Medikamenten (auch in Naturheilmitteln wie zum Beispiel in Johanniskrauttabletten), in Kosmetika (auch in Solarienkosmetika), aber auch in Seifen, Waschmitteln und in bestimmten Obst- und Gemüsesorten vorkommen (sogenannte fotosensibilisierende Substanzen), können dazu führen, dass unter Einwirkung von UV-Strahlung sehr viel schneller akute Wirkungen wie zum Beispiel ein Sonnenbrand auftreten.

Hinzu kommt, dass akute Wirkungen, die in erster Linie durch UV-B-Strahlung ausgelöst werden, im Zusammenspiel mit diesen Chemikalien bereits durch längerwellige UV-A-Strahlung ausgelöst werden können. Auch ernsthafte Hauterkrankungen sowie Hautpigmentierungsstörungen können entstehen.

Vorbräunen in Solarien?

Oft wird mit einem Solarienbesuch der Wunsch nach einer gleichmäßigen Bräunung und dem gleichzeitigen Aufbau des körpereigenen UV-Schutzes (Vorbräunen), verbunden, damit man zum Beispiel im Urlaub nicht so schnell einen Sonnenbrand bekommt.

Für den Aufbau des UV-Eigenschutzes der Haut ist nicht nur UV-A-Strahlung, sondern in ausreichendem Maß auch UV-B-Strahlung notwendig. Mit Solarien, die ausschließlich UV-A-Strahlung abgeben, ist daher trotz Bräunung keine wesentliche Verminderung der Sonnenbrandempfindlichkeit zu erreichen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Auch gebräunte Haut bietet keinen Schutz vor Erbgutschäden. Das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, besteht trotzdem.

Stand: 11.04.2018

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© Bundesamt für Strahlenschutz