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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Das Genehmigungsverfahren "Medizinische Forschung"

Genehmigungsverfahren für Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung - einschließlich Röntgenstrahlung - zu Forschungszwecken am Menschen

Studienbedingte Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen bedürfen gemäß § 23 StrlSchV bzw. § 28a RöV der Genehmigung des BfS.

Nicht hiervon betroffen sind u.a. Magnetresonanztomographie- oder Ultraschalluntersuchungen, da diese nicht mit ionisierender Strahlung verbunden sind. Ebenso wenig sind Anwendungen von dieser Genehmigungspflicht umfasst, die im Rahmen der regulären Krankenversorgung gemäß § 80 StrlSchV oder § 23 RöV mit der rechtfertigenden Indikation eines Arztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz erfolgen.

Weiterführende Informationen

ArtikelNeuartige Strahlenanwendungen in der Medizin: Abgrenzung Heilkunde – Medizinische Forschung

Am 21.03.2013 fand auf Initiative des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) am Standort Neuherberg bei München ein Fachgespräch zum Thema "Neuartige Strahlenanwendungen in der Medizin: Abgrenzung Heilkunde – Medizinische Forschung" statt.

Stand: 21.03.2018

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