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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Abschlussberichte

Nach Beendigung der genehmigungsbedürftigen, studienbedingten Strahlenanwendungen sind das BfS und die zuständigen Aufsichtsbehörden über die Beendigung unverzüglich (formlos) zu unterrichten. Außerdem ist anschließend (möglichst innerhalb von drei Monaten) ein Abschlussbericht einzureichen. Sie können folgende Muster zur Anfertigung von Abschlussberichten nutzen:

Stand: 21.03.2018

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© Bundesamt für Strahlenschutz