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Elektromagnetische Felder

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WHO Risikobewertung

  • Bereits 2002 wurden niederfrequente Felder von der mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) assoziierten "International Agency for Research on Cancer" (IARC) als Klasse 2B "möglicherweise kanzerogen" eingestuft.
  • Ausschlaggebend hierfür waren die epidemiologischen Beobachtungen einer statistischen Assoziation von Leukämie im Kindesalter und einer zeitlich gemittelten Magnetfeldexposition der Kinder im Bereich von mehr als 0,3 bis 0,4 Mikrotesla (µT).
  • Auf dieser Risikobewertung aufbauend hat die WHO ein begleitendes Papier (Fact Sheet) mit dem Titel "Electromagnetic fields and public health - exposure to extremely low frequency fields" veröffentlicht, in dem unter anderem Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise dargelegt werden.
  • Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unterstützt die Empfehlungen der WHO mit einem Maßnahmenkatalog und verstärkt die Forschung und Kommunikation.

Bereits 2002 wurden niederfrequente Felder von der mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) assoziierten "International Agency for Research on Cancer" (IARC) als Klasse 2B "möglicherweise kanzerogen" eingestuft. Ausschlaggebend hierfür waren die epidemiologischen Beobachtungen einer statistischen Assoziation von Leukämie im Kindesalter und einer zeitlich gemittelten Magnetfeldexposition der Kinder im Bereich von mehr als 0,3 bis 0,4 Mikrotesla (µT).

Die seither durchgeführten epidemiologischen Studien erzielten ähnliche Ergebnisse. Parallel zu den epidemiologischen Studien wurden experimentelle Untersuchungen durchgeführt. Diese konnten jedoch ein krebsauslösendes oder krebsförderndes Potenzial von Magnetfeldern bis heute nicht bestätigen. Die aktuellen Studienergebnisse wurden in einem umfassenden Review (Environmental Health Criteria monograph No. 238 on Extremely Low Frequency Fields) zusammengefasst und bewertet. Auf dieser Risikobewertung aufbauend hat die WHO ein begleitendes Papier (Fact Sheet) mit dem Titel Electromagnetic fields and public health - exposure to extremely low frequency fields veröffentlicht, in dem unter anderem Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise dargelegt werden.

Aussagen der Weltgesundheitsorganisation zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Magnetfeldern

Die wesentlichen Aussagen der WHO im vorgenannten Papier (Fact Sheet) sind:

  • Die neuen epidemiologischen Studien geben keinen Anlass, die Einschätzung zu ändern, dass Magnetfelder "möglicherweise kanzerogen" sind. Allerdings ist die Aussagekraft der epidemiologischen Studien durch methodische Probleme geschwächt (Grund: ein möglicher Selektionsbias). Zudem ist der zugrunde liegende Wirkmechanismus unbekannt und die epidemiologischen Beobachtungen werden von zahlreichen Studien am Tiermodell nicht unterstützt.
  • Leukämie im Kindesalter ist bezogen auf die Weltbevölkerung eine relativ seltene Krankheit (weltweit etwa 49.000 neue Fälle pro Jahr). Ebenfalls selten ist die zeitlich gemittelte häusliche Magnetfeldexposition über 0,3 µT (nur etwa 1 bis 4 Prozent der Kinder sind über 0,3 µT exponiert). Wäre der beobachtete statistische Zusammenhang kausal, dann könnten weltweit zwischen 100 und 2.400 Fälle pro Jahr auf erhöhte Magnetfeldexpositionen zurückgeführt werden. Dies bedeutet, dass das berechnete Ausmaß begrenzt ist, selbst wenn Magnetfelder das Risiko tatsächlich erhöhen würden.
  • Studien zu anderen Phänomenen wie Krebs bei Erwachsenen, Depression und Selbstmord, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Entwicklungsstörungen, immunologische Veränderungen, Verhaltensänderungen etc. zeigen keine Beeinflussungen durch Magnetfelder.

Empfehlungen der WHO

Aus diesen Fakten zieht die WHO folgende Schlüsse:

  • Um akute und gut untersuchte gesundheitsrelevante Wirkungen von Magnetfeldern zu vermeiden, sollten die Länder die auf internationaler Ebene erarbeiteten Grenzwertempfehlungen (ICNIRP 1998) einführen (dies ist in Deutschland durch die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) erfolgt).
  • Bei Langzeitwirkungen wird die Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen Leukämie im Kindesalter und Magnetfeldexposition als schwach angesehen. Daher empfiehlt die WHO

    • dass die Regierungen und die Industrie die Forschung beobachten und Forschungsprogramme initiieren mit dem Ziel, die wissenschaftlichen Unsicherheiten zu reduzieren;
    • die Kommunikation mit allen zu Beteiligenden (Stakeholdern) zu forcieren; das betrifft auch die Koordination und Konsultation zwischen der Industrie, den örtlichen Behörden sowie den Bürgerinnen und Bürgern bereits in der Planungsphase für neue Anlagen zur elektrischen Energieversorgung.
    • im Rahmen der Planung neuer Hochspannungsleitungen, Umspannwerke, etc., aber auch neuer Geräte, Wege der Expositionsreduzierung zu beschreiten; angemessene Maßnahmen zur Expositionsminimierung können von Land zu Land verschieden ausfallen. Willkürlich gesetzte, niedrigere Expositionsgrenzwerte werden als nicht gerechtfertigt angesehen.

Im Anhang des umfassenden Dokuments Environmental Health Criteria monograph No. 238 on Extremely Low Frequency Fields wird auch für einzelne Länder auf Basis vorliegender Expositionsdaten eine quantitative Risikoabschätzung durchgeführt. Für Deutschland wurden zwei Datensätze verwendet. Wenn die Vor-Ort-Messungen bei Fall-Kontrollstudien zugrunde gelegt werden, wären im Falle eines Kausalzusammenhangs etwa ein Prozent der Leukämiefälle bei Kindern in Deutschland auf eine über den Tag gemittelte Magnetfeldexposition über etwa 0,3 bis 0,4 µT zurückzuführen. Der Anteil würde etwa vier Prozent betragen, wenn die Expositionsverteilung aus dem Alltag der Bevölkerung zugrunde gelegt würde. Letztgenannter Datensatz wurde allerdings ausschließlich für Erwachsene erhoben und enthält auch Expositionen aus dem beruflichen Umfeld. Die Werte sind deshalb nicht repräsentativ für die Exposition von Kindern.

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unterstützt Empfehlungen der WHO mit Maßnahmenkatalog und verstärkt Forschung und Kommunikation

Die WHO-Empfehlungen zum vorsorglichen Gesundheitsschutz werden vom BfS in allen Punkten mitgetragen. Folgende Maßnahmen wurden vom BfS bereits ergriffen:

Außerdem wurden bei der Novellierung der 26. BImSchV in § 4 Anforderungen zur Vorsorge festgelegt. Demzufolge besteht seit 2013 für die Planung und den Neubau von Niederfrequenzanlagen ein Minimierungsgebot. In einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wurden geeignete Maßnahmen zur Minimierung bei neuen und oder wesentlich veränderten Wechsel- und Gleichstromanlagen definiert.

Zum Thema

Abschlussberichte der Pilotprojekte

Stand: 15.03.2017

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