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Elektromagnetische Felder

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Elektromagnetische Felder

Einstufung hochfrequenter elektromagnetischer Felder durch die IARC

  • Nach Einschätzung der IARC gibt es nach gegenwärtigem Kenntnisstand begrenzte Hinweise auf eine krebserregende Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen.
  • Die Hinweise konnten in den vom BfS im Rahmen seines Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms initiierten Studien nicht bestätigt werden.
  • Das BfS hat daher festgestellt, dass nach dem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch hochfrequente Felder – etwa aus dem Mobilfunk – zu erwarten sind, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.
  • Bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen fordert das Bundesamt für Strahlenschutz weiterhin neben den bestehenden Vorschriften zur Gefahrenabwehr eine vorsorgliche Verringerung der individuellen Belastung und eine umfassende Information der Bevölkerung.

Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den aktuellen Stand des Wissens über hochfrequente elektromagnetische Felder und Krebserkrankungen im Mai 2011 bewertet und diese Felder in die Gruppe 2B "möglicherweise krebserregend" der IARC-Skala eingestuft. Diese Einordnung bedeutet, dass es nach Einschätzung der IARC nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand begrenzte Hinweise auf eine krebserregende Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen gibt. In Gruppe 2B befinden sich fast 300 Substanzen, darunter auch saures Gemüse. Seit 2002 sind auch niederfrequente Felder als "möglicherweise krebserregend" eingestuft.

Bewertung beruht auf begrenzten Anhaltspunkten aus epidemiologischen Studien und Tierstudien

Aus Sicht einer von der IARC einberufenen Arbeitsgruppe könnten hochfrequente Felder möglicherweise krebserregend sein. Im wissenschaftlichen Sinne nachgewiesen ist dies allerdings nicht. Vielmehr basiert die Klassifizierung auf begrenzten Anhaltspunkten aus epidemiologischen Beobachtungsstudien am Menschen und auf begrenzten Anhaltspunkten aus Laborstudien an Versuchstieren.

In Bezug auf den Menschen wurden nur solche Studien als informativ bewertet und für die Gesamtbewertung berücksichtigt, in denen eine lokale Exposition des Kopfes bestand. Die Expositionsbedingungen entsprachen denen, die beim Gebrauch von Mobil- oder Schnurlostelefone entstehen. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Handyexposition und Gliomen (maligne Hirntumoren) sowie Akustikusneurinomen (Tumoren des Hörnervs) wurde als möglich eingeschätzt, die Evidenz für andere Tumorarten als unzureichend. Im Gegensatz dazu wurden die vorliegenden epidemiologischen Studien zu beruflich exponierten Personen von der IARC-Arbeitsgruppe als methodisch eingeschränkt und ihre Ergebnisse als inkonsistent bewertet. Ein Zusammenhang zwischen umweltrelevanter Exposition (zum Beispiel in der Umgebung von Basisstationen) und Krebs wurde als unzureichend eingestuft. Zu den zahlreichen, nicht für die Klassifizierung herangezogenen Studien, zählen Untersuchungen zu anderen Hirntumoren, Leukämie, Lymphomen, Aderhauttumoren, Hoden-, Brust-, Lungen- und Hautkrebs.

In tierexperimentellen Studien wurde in einer von 7 Langzeitstudien eine erhöhte Anzahl an Tumoren festgestellt. Bei genetisch veränderten beziehungsweise krebsempfindlichen Tiermodellen zeigte sich eine erhöhte Inzidenz in 2 von 12 Studien und eine krebsfördernde Wirkung in 1 von 18 Studien.

Hinweise im Rahmen des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms untersucht

Das BfS ist im Rahmen seines Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms solchen einzelnen Hinweisen nachgegangen. Die Hinweise konnten in den vom BfS initiierten Studien nicht bestätigt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat daher festgestellt, dass nach dem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch hochfrequente Felder – etwa aus dem Mobilfunk – zu erwarten sind, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Allerdings gibt es weiterhin noch Unsicherheiten hinsichtlich möglicher langfristiger Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen und insbesondere auf Kinder. Um diese abschließend bewerten zu können, liegen noch keine ausreichend langen Beobachtungszeiten vor. Auch durch neuere veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchungen konnten diese Unsicherheiten bisher nicht wesentlich verringert werden. Das heißt, mögliche Langzeitwirkungen und Wirkungen auf Kinder können zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nicht ausgeschlossen werden.

Das Bundesamt für Strahlenschutz ist eines von fünf internationalen wissenschaftlichen Kooperationszentren der WHO, das unter anderem für den Mobilfunk zuständig ist. In dieser Funktion setzt sich das BfS dafür ein, dass die noch verbliebenen offenen Fragen nach gesundheitlichen Auswirkungen durch den Mobilfunk auch weiterhin mit Nachdruck untersucht werden.

Bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen fordert das Bundesamt für Strahlenschutz weiterhin neben den bestehenden Vorschriften zur Gefahrenabwehr eine vorsorgliche Verringerung der individuellen Belastung und eine umfassende Information der Bevölkerung. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist auf den Gebieten Forschung, Vorsorgemaßnahmen und Information selbst tätig und hat entsprechende Empfehlungen und Hinweise, etwa zum individuellen Umgang mit Handys, gegeben.

Stand: 23.08.2018

© Bundesamt für Strahlenschutz