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Optische Strahlung

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Optische Strahlung

Solarien-Check

Fraum Im Solarium mit Fragezeichen Frau im Solarium Fragezeichen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt jedem, der trotz der gesundheitlichen Risiken ein Solarium nutzen möchte, grundsätzlich selbst zu überprüfen, ob dort, wo dieses Solarium steht, auf den ihm zustehenden Gesundheitsschutz geachtet wird. Dazu dient eine praktikable Checkliste – der Solarien-Check.

Der Check für Ihre Gesundheit

Kann einer der aufgelisteten Punkte nicht mit "Ja" beantwortet werden, dann sollten Sie das Solarium nicht nutzen – unabhängig davon, welches Zertifikat Sie dort vorfinden:

Die Solarien

  • werden durch speziell geschultes Fachpersonal beaufsichtigt.

Das Personal

  • lässt keine Person unter 18 Jahren ein Solarium nutzen;
  • hat auf die Gesundheitsschädlichkeit der UV-Strahlung hingewiesen;
  • rät Personen mit Hauttyp I oder II von einem Solarienbesuch ab;
  • hat ungefragt eine Informationsschrift über die Wirkung der UV-Strahlung ausgehändigt. Die Inhalte der Informationsschrift sind veröffentlicht in der UV-Schutz-Verordnung Bundesgesetzblatt, 2011 (im PDF auf Seite 16 und 17);
  • hat sich erkundigt, ob

    • Sie Medikamente einnehmen;
    • bei Ihnen häufige Sonnenbrände - vor allem in der Kindheit - aufgetreten sind;
    • Sie auffällige und / oder viele Muttermale haben;
    • bei Ihnen oder in Ihrer Familie Hautkrankheiten und / oder Hautkrebserkrankungen bestehen, beziehungsweise früher bestanden;
  • rät vom Solarienbesuch ab, wenn mindestens eine dieser Fragen mit "Ja" beantwortet wurde;
  • fragt, wie lange der letzte Solarienbesuch zurückliegt;
  • bestimmt den Hauttyp;
  • erstellt einen individuellen Dosierungsplan über zehn Bestrahlungen;
  • händigt ungefragt eine Schutzbrille aus;
  • weist darauf hin, dass man das Solarium nur ungeschminkt und ohne Parfüm nutzen soll.

In den Geschäftsräumen findet man (gut sicht- und lesbar)

  • den Hinweis "Benutzung von Solarien für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten";
  • einen Aushang der Ausschlusskriterien. Die Ausschlusskriterien sind veröffentlicht in der UV-Schutz-Verordnung (im PDF auf Seite 15 und 16);

In der Kabine findet man (gut sicht- und lesbar)

  • einen Aushang der Schutzhinweise. Die Schutzhinweise sind veröffentlicht in der UV-Schutz-Verordnung, Bundesgesetzblatt, 2011 (im PDF auf Seite 15 unten);
  • Informationen über die Dauer der Erstbestrahlung spezifisch für das in der Kabine stehende Gerät;
  • Informationen über die maximale Höchstbestrahlungsdauer für Hauttyp I bis IV spezifisch für das in der Kabine stehende Gerät und mit dem Hinweis, dass die Bestrahlung für Hauttyp I und II ausgeschlossen ist.

Das Solarium selbst

  • verfügt über eine Notabschaltung;
  • hat eine Markierung für den einzuhaltenden Mindestabstand, falls Sie sich frei vor das Gerät stellen oder setzen können;
  • ist mit dem Hinweis versehen: "Warnung!" - "Vorsicht! UV-Strahlung kann akute Schäden an Augen und Haut verursachen, führt zu vorzeitiger Hautalterung und erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Empfehlungen zum Gesundheitsschutz beachten! Schutzbrille tragen! Medikamente und Kosmetika können die UV-Empfindlichkeit der Haut erhöhen.";
  • wird vom Personal gereinigt und desinfiziert.
Stand: 03.08.2018

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© Bundesamt für Strahlenschutz