Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Projekt Konrad

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Kampfmittelbeseitigungsdienst

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst ist derzeit auf dem Konrad-Gelände tätig. Dieser hat darum gebeten, Anfragen zu seiner Tätigkeit unmittelbar an den Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen zu richten. Ansprechpartner ist Herr Thomas Bleicher, Tel. 0511 1096301.

Ergänzung der Endlagerungsbedingungen Konrad

Voraussetzung für die Genehmigung des Endlagers Konrad war eine standortspezifische Sicherheitsanalyse. Als Grundlage für diese standortspezifische Analyse diente ein Radionuklidspektrum, das 156 verschiedene Radionuklide umfasste. Aus den durchgeführten sicherheitsanalytischen Untersuchungen wurden für 108 Radionuklide Aktivitätsbegrenzungen abgeleitet, die in den Endlagerungsbedingungen Konrad, Stand 1995, angegeben wurden.

Stabbrandbombe vom Gelände des Endlagers Konrad beseitigt

Salzgitter – Bei der Suche nach Kampfmitteln auf dem Gelände des künftigen Endlagers Konrad in Salzgitter ist jetzt erstmals eine etwa zwei Kilogramm schwere sogenannte Stabbrandbombe gefunden worden.

Kampfmittelsondierung auf Schacht Konrad 2

Die Kampfmittelsondierung auf dem künftigen Endlagergelände Schacht Konrad 2 läuft mit Hochdruck. Dort, wo später die Straße gebaut werden soll, die das Endlager und die Industriestraße Nord verbindet, suchen Fachleute nach Blindgängern.

Neues Informationsschild auf Konrad 1

Seit wenigen Tagen informiert ein Baustellenschild auf Konrad Besucher und Besucherinnen. Eine Lageskizze veranschaulicht, wo sich Schacht 1 und Schacht 2 befinden. Das Schild verweist außerdem auf die Informationsstelle in Lebenstedt, wo sich Interessierte Montags bis Freitags zwischen 9 bzw. 10 Uhr und 17 Uhr umfassend über das künftige Endlager informieren können.

Besonderer Katastrophenschutzplan
für das Endlager Konrad nicht erforderlich

Für das Endlager Konrad ist ein besonderer Katastrophenschutzplan, wie ihn die Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen vorsehen, nicht notwendig. Dies hat das Niedersächsische Umweltministerium als atomrechtliche Planfeststellungsbehörde für das Endlager Konrad im Rahmen seiner genehmigungsrechtlichen Prüfungen festgestellt.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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