Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Ergänzung der Endlagerungsbedingungen Konrad

Voraussetzung für die Genehmigung des Endlagers Konrad war eine standortspezifische Sicherheitsanalyse. Als Grundlage für diese standortspezifische Analyse diente ein Radionuklidspektrum, das 156 verschiedene Radionuklide umfasste. Aus den durchgeführten sicherheitsanalytischen Untersuchungen wurden für 108 Radionuklide Aktivitätsbegrenzungen abgeleitet, die in den Endlagerungsbedingungen Konrad, Stand 1995, angegeben wurden.

In der Zwischenzeit hat sich der Kenntnisstand über die in radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung enthaltenen Radionuklide erweitert. Vor diesem Hintergrund ist das Radionuklidspektrum überprüft und im Hinblick auf eine etwaige Erweiterung bewertet worden. Dabei handelt es sich um 79 Radionuklide, deren Aktivität pro Abfallgebinde auf jeweils sehr geringe Werte begrenzt ist. Die Revision des Radionuklidspektrums wurde durch die Endlagerüberwachung - Atomrechtliche Aufsicht des Bundesamtes für Strahlenschutz überprüft. Dabei wurde kontrolliert, ob die zusätzlichen Radionuklide Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb, zu unterstellende Störfälle, auf die thermische Beeinflussung des Wirtsgesteins, die Kritikalitätssicherheit sowie radiologische Auswirkungen in der Nachbetriebsphase haben. Die Bewertung ergab, dass die geplante Erweiterung des Radionuklidspektrums keine Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau des Endlagers Konrad in der Betriebs- und Nachbetriebsphase hat.

Die Endlagerüberwachung – Atomrechtliche Aufsicht hat vor ihrer Zustimmung zur Erweiterung des Radionuklidspektrums einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen. Der beauftragte TÜV NORD EnSys Hannover hat in seiner Stellungnahme die Bewertung des BfS bestätigt. Auch der TÜV kommt zu dem Ergebnis, dass mit den vom BfS geplanten Regelungen sichergestellt ist, dass die hinter den Aktivitätsbegrenzungen stehenden Schutzziele weiterhin in gleichwertiger Weise eingehalten werden.

Vor diesem Hintergrund werden die Endlagerungsbedingungen Konrad überarbeitet und das Radionuklidspektrum entsprechend erweitert. Diese Bedingungen stellen den sicherheitstechnischen Rahmen für die endzulagernden radioaktiven Abfälle dar und müssen vor der Ablieferung der Abfallgebinde nachweislich eingehalten werden.

Stand: 14.07.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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