Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Besonderer Katastrophenschutzplan
für das Endlager Konrad nicht erforderlich

Für das Endlager Konrad ist ein besonderer Katastrophenschutzplan, wie ihn die Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen vorsehen, nicht notwendig. Dies hat das Niedersächsische Umweltministerium als atomrechtliche Planfeststellungsbehörde für das Endlager Konrad im Rahmen seiner genehmigungsrechtlichen Prüfungen festgestellt.

Es begründet dies damit, dass das Risikopotenzial, das bei einem durch den Betrieb des Endlagers Konrad verursachten hypothetischen Unfall beziehungsweise Störfall für die Bevölkerung entstehen kann, im Vergleich zu Kernspaltungsanlagen (Kernkraftwerken) vom Umfang her erheblich geringer ist. Das Ergebnis der Prüfungen des Umweltministeriums zeigt, dass die Aufstellung eines besonderen Katastrophenschutzplans für das Endlager Konrad somit nicht notwendig ist. Diese Schlussfolgerung gilt auch bei der Einbeziehung eines gezielt herbeigeführten Absturzes eines zivilen Großraumflugzeuges.

Um den jeweils zuständigen Sicherheitsbehörden die Berücksichtigung der radiologischen Besonderheiten des Endlagers Konrad in der allgemeinen Katastrophenschutzplanung zu ermöglichen, wird das BfS seine Verpflichtung aus § 53 Abs. 2 StrlSchV erfüllen und den Sicherheitsbehörden, den Feuerwehren sowie den öffentlichen und privaten Hilfsorganisationen die für die Planung der Beseitigung von Folgen einer radiologischen Notstandssituation, eines Unfalls oder Störfalls notwendigen Informationen und die erforderliche Beratung geben.

Stand: 16.07.2008

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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