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Das Endlager
Radioaktive Abfälle
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Info Konrad
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Entstehung radioaktiver Abfälle
- Die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist eine nationale Aufgabe.
- Im Endlager Schacht Konrad dürfen laut Genehmigung 303.000 Kubikmeter Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung endgelagert werden.
- Die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle richten sich nach dem Verursacherprinzip.
Im Endlager Schacht Konrad dürfen laut Planfeststellungsbeschluss 303.000 Kubikmeter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (schwach- und mittelradioaktive Abfälle) eingelagert werden. Das sind etwa 50 Prozent aller deutschen radioaktiven Abfälle. Diese beinhalten aber nur rund 1 Prozent der Gesamtaktivität.
Radioaktive Abfälle dürfen wie im internationalen "Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle" hervorgehoben wird, nicht in anderen Staaten, sondern müssen im eigenen Land endgelagert werden. Deutschland ist diesem Abkommen beigetreten. Die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist also eine nationale Aufgabe.
Endlagerung in tiefen Formationen der Erdkruste
In Deutschland gelten strenge gesetzliche Regelungen, wenn es um den Umgang mit radioaktiven Abfällen und ihre Endlagerung geht. Deshalb und damit nachfolgenden Generationen keine Altlasten aufgebürdet werden, hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, radioaktive Abfälle in "tiefen geologischen Formationen" endgültig, das heißt dauerhaft und wartungsfrei, endzulagern. Die Schachtanlage Konrad in Salzgitter bietet günstige Voraussetzungen als Endlager für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung.
Zwei Kategorien radioaktiven Abfalls
In Deutschland werden zwei Arten von radioaktiven Abfällen unterschieden: "wärmeentwickelnde Abfälle" und "Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung". International wird zwischen schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfällen unterschieden. Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmentwicklung sind vergleichbar mit schwachradioaktiven und zum Teil mittelradioaktiven Abfällen; wärmeentwickelnde Abfälle umfassen die hochradioaktiven sowie teilweise die mittelradioaktiven Abfälle.
Deutschland ist eines der wenigen Länder, das entschieden hat, sämtliche Arten radioaktiver Abfälle tief unter der Erdoberfläche endzulagern.
Im Endlager Konrad dürfen nur radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, also schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert werden.
Abfälle aus Kernkraftwerken, Forschungszentren und Medizin
Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung stammen zum Beispiel aus dem Betrieb und der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie aus der Radioisotopenanwendung (Kleinanwender aus Industrie, Forschung, Medizin). Dazu zählen unter anderem ausgediente Anlagenteile, kontaminierte Werkzeuge, Schutzkleidung, Schlämme, Suspensionen oder Öle und Abfälle aus Forschungslaboratorien. Bei den Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen handelt es sich beispielsweise um abgebrannte Brennelemente oder verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung.
Menge der einzulagernden radioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
Die insgesamt in das Endlager Konrad einzulagernden radioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung stammen zu rund zwei Drittel aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken und der kerntechnischen Industrie sowie zu rund einem Drittel aus den Einrichtungen der öffentlichen Hand.
Radioaktive Abfälle aus der Medizin werden an die Landessammelstellen der betreffenden Bundesländer abgegeben und gemeinsam mit den anderen dort gesammelten radioaktiven Abfällen an das Endlager abgeführt. Aus den 11 Landessammelstellen werden schätzungsweise 7.500 Kubikmeter radioaktive Abfälle anfallen. Der Anteil der Abfälle aus der Medizin ist damit sehr gering und macht weniger als ein Prozent aus.
Bis zum Jahr 2060 sagen die Abfallprognosen ein Abfallaufkommen von rund 300.000 Kubikmetern voraus.
Die Kosten für die Entsorgung der Abfälle richten sich nach dem Verursacherprinzip. Dementsprechend tragen die Energieversorgungsunternehmen zurzeit etwa zwei Drittel und die öffentliche Hand rund ein Drittel der Kosten der Endlagerung.
Stand: 09.03.2017