Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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BfS überprüft vor Inbetriebnahme sicherheitstechnische Anforderungen von Schacht Konrad

BfS organisiert Fachworkshop mit über 100 Experten

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird vor Inbetriebnahme des geplanten Endlagers Schacht Konrad die sicherheitstechnischen Anforderungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik überprüfen. Das vom BfS gewählte Vorgehen, frühzeitig die Fachleute einzubinden, wurde von teilnehmenden Experten grundsätzlich positiv bewertet, wie die regen Diskussionen und konstruktiven Anregungen zeigten.

Dr. Jörg Tietze (BfS) spricht auf dem BfS-Fachworkshop zur Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen nach Stand von Wissenschaft und Technik BfS-Fachworkshop zur Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik für das Endlager KonradEröffnung des BfS-Fachworkshops

Auf Einladung des BfS nahmen rund 100 Expertinnen und Experten aus Universitäten, Behörden, Organisationen und Unternehmen an der Fachtagung teil. Die Fachdiskussion hat das BfS auch für weitere am Projekt Interessierte geöffnet. Schwerpunkt der Veranstaltung war es, das weitere Vorgehen bei der Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen zu diskutieren. Die Überprüfung ist nicht nur eine Forderung der Kommunen und Bürgerinitiativen, sondern entspricht grundsätzlich dem Selbstverständnis und der Arbeit des BfS. Ein Austausch über grundsätzliche, politische Positionen zu Schacht Konrad war nicht geplant und damit auch nicht Gegenstand des Fachworkshops.

Im gesamten Prozess werden unabhängige Experten mit eingebunden

Das BfS hat das geplante Vorgehen vorgestellt und mit den anwesenden Expertinnen und Experten und Interessierten diskutiert. So empfahlen zum Beispiel Experten einer Arbeitsgruppe, die Methoden, Annahmen und Daten vom Zeitpunkt der Genehmigung sowie von heute zu vergleichen. Abschließend müsse dann bewertet werden, inwiefern es Abweichungen gibt und inwiefern diese sicherheitsrelevant sind.

Das BfS wird die Ergebnisse aus dem Workshop bewerten und in die weitere Bearbeitung für die Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen nach dem dann aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik einfließen lassen. Auf Grundlage dessen wird ein unabhängiger Auftragnehmer die Überprüfung durchführen. Das Ergebnis wird in Form eines Peer Reviews (Prüfung durch unabhängige Sachverständige) überprüft und erneut der Fachöffentlichkeit und den am Projekt Interessierten vorgestellt. Sollte Anpassungsbedarf festgestellt werden, sind erforderliche Nachbesserungen zu bewerten.

Während des gesamten Prozesses werden Experten in die Überprüfungen mit eingebunden. Das BfS wird die Öffentlichkeit über den Projektfortschritt sowie zentrale Ergebnisse informieren. Bereits im Januar 2016 hatte das BfS die Öffentlichkeit in der Veranstaltungsreihe "Betrifft: Konrad" zum Thema "Überprüfung der Sicherheitsstandards der Anlage nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik" informiert.

Sicherheitsnachweise nach den strengen Anforderungen des Atomrechts sind erbracht

Schacht Konrad hat nach den strengen Anforderungen des Atomrechts die Sicherheitsnachweise für eine Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen erbracht. Die Genehmigungsbehörde des Landes Niedersachsen hat zum Zeitpunkt 2002 festgestellt, dass die erforderliche Vorsorge gegen Schäden nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen ist. Seit 2007 wird Schacht Konrad so umgebaut, dass der Ort als sicheres Endlager genutzt werden kann. Der Umbau gestaltet sich in weiten Teilen als Neubau. Alle dafür notwendigen Arbeitsschritte berücksichtigen die aktuellen Standards.

Als Betreiber von Schacht Konrad wird das BfS bei allen seinen Tätigkeiten überwacht und beaufsichtigt: Zum einen vom Land Niedersachsen, das für die atomrechtlichen Genehmigungen und die bergrechtliche Aufsicht zuständig ist, zum anderen vom Bundesumweltministerium, das die Fach- und Rechtsaufsicht führt. Es gibt seitens der Behörden keine Hinweise, dass Sicherheitsdefizite bestehen.

Stand: 28.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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