Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Sicherheit

Sicherheitsanalysen für Konrad

  • Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden für das Endlager Konrad umfangreiche Sicherheitsbetrachtungen angestellt.
  • Sie bestimmen Anforderungen an die technischen Systeme und Komponenten, die Betriebsabläufe und die endzulagernden Abfallgebinde - und sind verbindlich, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten und mögliche Auswirkungen zu minimieren.
  • Bevor Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Betrieb genommen wird, wird es eine weitere Überprüfung des Sicherheitsstandards der Anlage nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik geben.

Der Schutz von Mensch und Umwelt hat höchste Priorität. Aus diesem Grund wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Endlager Konrad umfangreiche Sicherheitsbetrachtungen angestellt.

Diese Sicherheitsanalysen bestimmen Anforderungen an die technischen Systeme und Komponenten, die Betriebsabläufe und die endzulagernden Abfallgebinde. Sie sind verbindlich, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten und mögliche Auswirkungen zu minimieren. Außerdem wurde in Langzeitsicherheitsanalysen untersucht, wie sich das Endlager nach seinem Verschluss entwickeln könnte und mögliche Folgen abgeleitet.

Bisherige Prüfung der Analysen durch Sachverständige

Mittels Modellrechnungen wurden verschiedenste Betriebsbedingungen sowie mögliche Einwirkungen durchgespielt und bewertet. Alle Sicherheitsanalysen wurden im Auftrag des niedersächsischen Umweltministeriums von hinzugezogenen Sachverständigen geprüft. Die Einhaltung der Festlegungen wird durch die Endlagerüberwachung, das niedersächsische Umweltministerium und das Landesbergamt kontrolliert.

Analyse von möglichen Störfällen

Zusätzlich zur Sicherheitsanalyse des bestimmungsgemäßen Betriebes wurden Störfälle analysiert. Das heißt, Ereignisse in den vorgesehenen Betriebsabläufen, die zu einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umgebung führen könnten, wurden identifiziert und bewertet. Technisches oder menschliches Versagen und gebirgsmechanische Ursachen können Gründe für solche Störfälle sein. Dazu hat das niedersächsische Umweltministerium festgestellt, dass das Endlager Konrad sicherheitstechnisch ausgewogen ausgelegt ist. Die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden ist getroffen.

Langzeitsicherheitsanalyse

Das Ziel der Endlagerung ist es, die radioaktiven Abfälle dauerhaft in tiefen geologischen Formationen sicher einzuschließen. Um den Nachweis zu erbringen, dass dieses Ziel erreicht wird, wurde mit Hilfe geowissenschaftlicher Methoden die Langzeitentwicklung des Endlagers Konrad prognostiziert. In Modellrechnungen wurde die Ausbreitung von Radionukliden aus dem Endlager bis in das oberflächennahe Grundwasser betrachtet und bewertet.

Belastung des Grundwassers frühestens in 300.000 Jahren

Die Modellbetrachtungen zeigen, dass Einträge in das oberflächennahe Grundwasser frühestens nach circa 300.000 Jahren auftreten könnten. Der Transport von langlebigen Radionukliden mit einem größeren Rückhalt in der Geosphäre dauert noch viel länger. Für sie ergeben die Modellrechnungen erst nach mehreren Millionen Jahren relevante Konzentrationen.

Fossile Wässer Fossile WässerModellrechnung: Fossile Wässer könnten nach frühestens 300.000 Jahren an der Erdoberfläche austreten

Belastung weit unterhalb der Grenzwerte

Für die Ermittlung der potenziellen Strahlenbelastung in der Biosphäre sind die errechneten maximalen Radionuklidkonzentrationen, die im oberflächennahen Grundwasser auftreten können, zugrunde gelegt worden. Die in Anlehnung an die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung berechnete effektive Dosis beträgt für einen Säugling maximal 0,26 Millisievert pro Jahr und für den Erwachsenen höchstens 0,06 Millisievert pro Jahr und ist damit geringer als der von der Planfeststellungsbehörde zur Bewertung herangezogene Wert von 0,3 Millisievert pro Jahr.

Keine Gefahr für Mensch und Umwelt

Insgesamt ist die mögliche Beeinflussung des oberflächennahen Grundwassers durch die Freisetzung von Radionukliden und sonstigen Schadstoffen aus dem Endlager so gering, dass keine nachteiligen Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu befürchten sind.

Neue Sicherheitsüberprüfung vor Inbetriebnahme

Bevor Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Betrieb genommen wird, wird es allerdings eine erneute Überprüfung des Sicherheitsstandards der Anlage nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik geben.

Dies entspricht dem Selbstverständnis des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), für das die Sicherheit bei der Errichtung des Endlagers Konrad an erster Stelle steht. Darüber hinaus ist es gesetzliche Vorgabe, dass regelmäßig überprüft wird, ob das Endlager, so wie es konzipiert ist, allen Sicherheitskriterien standhält und wie sich der Stand von Wissenschaft und Technik weiterentwickelt. Die Vorbereitungen für die Überprüfung laufen im BfS bereits seit 2014 und werden mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Stand: 12.08.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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