Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Überwachung der Strahlenintensität

ODL-Sonde ODL-SondeEine stationäre ODL-Sonde wird gewartet

Das BfS betreibt auf Grundlage des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (StrVG) ein bundesweites Messnetz zur großräumigen Ermittlung der natürlichen Strahlenbelastung durch kontinuierliche Messung der Gamma-Ortsdosisleistung (ODL). Auch auf dem Gelände von Schacht Konrad hat das BfS bereits vor Inbetriebnahme Messsonden installiert.

1.800 Sonden messen bundesweit die Ortsdosisleistung

Das ODL-Messnetz besteht aus rund 1.800 ortsfesten, automatisch arbeitenden Messstellen, die flächendeckend in einem Grundraster von rund 20 x 20 Kilometer über Deutschland verteilt sind. In einem Radius von 25 Kilometern beziehungsweise 100 Kilometer um kerntechnische Anlagen ist das Netz dichter angelegt. Das Messnetz ist wichtig für den Notfallschutz: Beispielsweise kann es bei einem Unfall die radioaktive Belastung der Umwelt schnell erfassen.

Warum schon vor Einlagerungsbeginn ODL-Sonden auf Konrad?

Das BfS hat auf dem Anlagengelände bereits jetzt zu Testzwecken Messsonden installiert. Die derzeit gewonnenen Werte sollen später zum Vergleich hinzugezogen werden. Rechtzeitig zu Beginn des Einlagerungsbetriebs werden zwei weitere Sonden in direkter Nähe des Einlagerungsschachtes Konrad 2 installiert. Zu den aktuellen Werten gelangen Sie über die interaktive Karte.

Stand: 01.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz