Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Zusätzliches Programm zur Umgebungsüberwachung Konrads

Die Landwirte im Einzugsgebiet von Schacht Konrad sorgen sich um die mögliche radiologische Belastung ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Aus diesem Grunde installierte das Bundesamt für Strahlenschutz schon vor der Inbetriebnahme eine zusätzliche Umgebungsüberwachung für den Schacht Konrad.

Bis zur Inbetriebnahme des Schachts Konrad werden noch einige Jahre vergehen. Die Umgebung des Schachts Konrad muss laut gesetzlicher Forderung erst zwei Jahre, bevor der erste radioaktive Abfall das Endlager erreicht, überwacht werden. Das BfS hat allerdings auf Wunsch des Niedersächsischen Landvolkes die Umgebungsüberwachung bereits jetzt aufgenommen.

Kontrolle von Abluft, Abwasser und Pflanzen

So werden bereits vor der Inbetriebnahme des Schachts Konrad als Endlager alle Ableitungen messtechnisch erfasst und kontrolliert. Dies schreibt die "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI) vor. Nicht nur Abwässer werden beprobt und gemessen, sondern auch die Abluft aus dem Schacht und Pflanzen, die in der Umgebung des Schachts wachsen. Dies geschieht zum einen durch den Betreiber, zum anderen durch eine unabhängige Messstelle. Somit kann über entsprechende Vergleichswerte die tatsächliche Belastung ermittelt werden.

Proben aus einem 10-Kilometer-Radius

Mit der externen Analytik der Proben hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die IAF - Radioökologie GmbH beauftragt, ein Labor für Radionuklidanalytik und Consulting. Das ergänzende Messprogramm beinhaltet die Untersuchung von Proben, die aus einem Areal von 10 km Radius um das zukünftige Endlager genommen wurden. Gesetzlich vorgeschrieben ist dabei die Untersuchung von Boden, Gras, Getreide, Milch, Gemüse, Obst, Wasser und Luft. Zusätzlich analysiert die IAF noch Mais, Raps, Zuckerrüben, Nadeln/Laub und Waldmeister. Zu den 52 vorgeschriebenen Proben pro Jahr nach REI werden somit noch zusätzlich 195 Proben durch das unabhängige Messlabor IAF ausgewertet. Die Proben selbst werden von der Nuclear Control & Consulting GmbH (NCC) genommen. Um die Ergebnisse der Proben vergleichen zu können, wurden parallel Referenzmesspunkte in circa 60 Kilometer Entfernung am Drömling östlich von Wolfsburg eingerichtet.

Untersuchung von 247 Proben zu unterschiedlichen Jahreszeiten

Bewuchsproben BewuchsprobenEine Auswahl von Bewuchsproben wie Pilze, Eichenlaub und Gras aus dem Umkreis von Konrad.

Insgesamt untersuchte das Labor für Radioanalytik 247 Proben und zwar in den Monaten Januar, Mai, Juli und September/Oktober. Manche Proben wurden mehrmals im Jahr genommen, wie beispielweise Boden oder Wiesenbewuchs. Andere, etwa Raps oder Gemüse, zu ihrer Erntezeit im Juli. Erzeugnisse wie Zuckerrüben, Mais, Obst oder Getreide wurden im September/Oktober geerntet.

Auf der Suche nach künstlichen Radionukliden

Ziel ist es, gegebenenfalls künstliche Radionuklide (wie Tritium, Cobalt-60, Strontium-90, Cäsium-134, Cäsium-137 und Jod-131), die zum Beispiel in einem Kernreaktor entstehen, zu erfassen. Außer den künstlichen Radionukliden existiert eine Reihe von natürlichen Radionukliden, die wir täglich zum Beispiel über die Nahrung aufnehmen.

Stand: 01.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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