Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Sicherheitsüberprüfungen Konrad

BfS organisiert Fachworkshop

  • Das BfS wird vor Inbetriebnahme des geplanten Endlagers alle sicherheitstechnischen Anforderungen nach Stand von Wissenschaft und Technik überprüfen.
  • Die Sicherheitsüberprüfungen entsprechen zum einen der laufenden Praxis und Genehmigungssituation und zum anderen auch dem Selbstverständnis des BfS.
  • Dazu lädt das BfS am 28. April 2016 zu einem Fachworkshop ein. Die Veranstaltung richtet sich gezielt an Experten und Vertreter verschiedener Institute, Hochschulen, Verbände, Umweltorganisationen und Kommunen.

Als zuständiger Betreiber von Schacht Konrad wird das Bundesamt für Strahlenschutz vor Inbetriebnahme des geplanten Endlagers alle sicherheitstechnischen Anforderungen nach Stand von Wissenschaft und Technik überprüfen. Die Sicherheitsüberprüfungen entsprechen zum einen der laufenden Praxis und Genehmigungssituation und zum anderen auch dem Selbstverständnis des BfS.

Zu diesem Thema lädt das BfS am 28. April 2016 zu einem Fachworkshop ein. Die Veranstaltung richtet sich gezielt an Experten und Vertreter verschiedener Institute, Hochschulen, Verbände, Umweltorganisationen und Kommunen.

BfS bindet Fragen der Bürgerinnen und Bürger ein sowie Expertise von Fachleuten

Infoveranstaltung "Betrifft: Konrad" am 14. Januar 2016 in der Info Konrad Betrifft: Konrad – Überprüfung des Sicherheitsstandards der Anlage nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und TechnikProjektleiter Thomas Thiel referiert in der Info Konrad über die Sicherheitsstandards der Anlage

Bereits im Januar hatte das BfS die Öffentlichkeit in der Veranstaltungsreihe "Betrifft: Konrad" zum Thema "Überprüfungen des Sicherheitsstandards der Anlage nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik" informiert. Ziel war es unter anderem, Fragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in die Diskussion mit einzubinden. Mit dem geplanten Fachworkshop Ende April soll die Debatte auf breiter fachlicher Ebene weitergeführt werden.

In den jüngsten Diskussionen wurde vielfach der Eindruck erweckt, das Thema "Sicherheitsüberprüfungen" sei von Kritikern des geplanten Endlagers erst neu eingefordert worden. Das entspricht jedoch weder der laufenden Praxis, noch der Genehmigungssituation, noch dem Selbstverständnis des BfS.

Arbeitsschritte zum Umbau werden laufend aktuell überprüft

Schacht Konrad hat nach den strengen Anforderungen des Atomrechts die Sicherheitsnachweise für eine Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen erbracht. 2002 wurden die Endlagerpläne genehmigt, mit Stand desselbigen Jahres. Seit 2007 wird Schacht Konrad so umgebaut, dass der Ort als sicheres Endlager genutzt werden kann.

Der Umbau gestaltet sich in weiten Teilen als Neubau. Alle dafür notwendigen Arbeitsschritte entsprechen den jeweils aktuellen genehmigungsrechtlichen Anforderungen. Sie spiegeln also keinesfalls den Stand aus den 1980er Jahren wieder, wie vielfach öffentlich behauptet wurde.

Keine Sicherheitsbeanstandungen durch Aufsichts- und Genehmigungsbehörden

Als Betreiber von Schacht Konrad wird das BfS bei allen seinen Tätigkeiten überwacht und beaufsichtigt: Zum einen vom Land Niedersachsen, das für die atomrechtlichen Genehmigungen und die bergrechtliche Aufsicht zuständig ist, zum anderen vom Bundesumweltministerium, das die Fach- und Rechtsaufsicht führt. Es ist nicht bekannt, dass es aus Sicht der genannten Behörden Sicherheitsmängel gäbe.

Obwohl es keine Sicherheitsbeanstandungen gibt, wird das BfS zusätzlich vor Inbetriebnahme des Endlagers alle sicherheitstechnischen Anforderungen auf den Prüfstand stellen. Dazu soll die Öffentlichkeit mit einbezogen werden. Eine erste Informationsveranstaltung richtete sich im Januar dieses Jahres an die Bürgerinnen und Bürger. Der aktuell geplante Fachworkshop dient dem Austausch mit Experten und Vertretern verschiedener Institute, Hochschulen, Einrichtungen, Organisationen und Kommunen.

Eingeladen wurden:
Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V., Bistum Hildesheim, Brenk Systemplanung GmbH, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Energiewerke Nord GmbH, Entsorgungskommission (ESK), Ethik im Diskurs, Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig, Forschungszentrum Jülich GmbH, Freie Universität Berlin, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH, GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, Greenpeace e.V., Helmholtz-Zentrum Potsdam, Helmholz-Zentrum Dresden Rossendorf (HZDR), IG Metall, Institut für Aufbereitung, Deponietechnik und Geomechanik, Institut für Gebirgsmechanik GmbH (IfG), Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Landkreis Peine, Landkreis Wolfenbüttel, Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V., Leibniz Universität Hannover, Leibniz Universität Hannover, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Öko-Institut e.V., PanGeo – Geowissenschaftliches Büro, Projektträger Karlsruhe Wassertechnologie und Entsorgung (PTKA-WTE), risicare GmbH, RWTH Aachen, Stadt Braunschweig, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfenbüttel, Technische Universität Bergakademie Freiberg, Technische Universität Braunschweig, Technische Universität Clausthal (TUC), TÜV NORD AG, TÜV Rheinland ISTec GmbH, TÜV SÜD AG, Universität für Bodenkultur Wien, Universität Stuttgart

Stand: 01.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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