Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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BfS erhält Genehmigung für Schacht Konrad

Abfallmenge halbiert

Ausgabejahr 2002
Datum 05.06.2002

Der Planfeststellungsbeschluss für das geplante Endlager Schacht Konrad ist dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) heute vom niedersächsischen Umweltministerium übergeben worden. Die Landesbehörde ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Gestellt wurde der Antrag vor 20 Jahren von der damals noch zuständigen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig.

Das einlagerbare Abfallgebindevolumen von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung wird auf ca. 300.000 m3 begrenzt. Aktuelle Prognosen des BfS zum Abfallaufkommen in der Bundesrepublik unter Berücksichtigung des Ausstiegs aus der Kernenergie waren zu einer erheblichen Mengenreduzierung gegenüber dem ursprünglich erwarteten Abfallaufkommen von ca. 650.000 m3 gekommen. Dies führte zu der Mengenbegrenzung auf weniger als 50 % der früheren Planungen.

Der Planfeststellungsbeschluss soll am 12. Juni im niedersächsischen Mitteilungsblatt veröffentlicht werden. Die öffentliche Auslegung ist vom 13. bis zum 26. Juni vorgesehen. Die einmonatige Klagefrist beginnt am 27. Juni und endet am 26. Juli.

In dieser Frist eingereichte Klagen haben für die Umsetzung der Genehmigung "aufschiebende Wirkung", da das BfS bereits im Juli 2000 den Antrag auf Sofortvollzug zurückgezogen hatte. Es setzte damit die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 um.

Kommunen, Bürgerinitiativen und Privatpersonen haben angekündigt, Klagen gegen die Genehmigung einzureichen. Das BfS rechnet deshalb mit mehrjährigen Gerichtsverfahren. Auf Grund der Rücknahme des Sofortvollzugs wird bis zu einer gerichtlichen Entscheidung das Bergwerk nicht zu einem Endlager umgerüstet.

Stand: 05.06.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz