Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Sicherheitstechnische Anforderungen für Konrad: Ausschreibung gestartet

  • Um die Arbeiten zur Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad weiter voranzubringen, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine erste Ausschreibung gestartet.
  • Ziel des Projektes ist es, mögliche sicherheitsrelevante Überprüfungsbedarfe aufgrund eines fortgeschrittenen Standes von Wissenschaft und Technik gegenüber dem Jahr 2002 zu identifizieren.

Um die Arbeiten zur Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad weiter voranzubringen, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine erste Ausschreibung gestartet. Wie auf einem Fachworkshop angekündigt wird das BfS für die Überprüfung Dritte beauftragen.

Ziel des Projektes ist es, mögliche sicherheitsrelevante Überprüfungsbedarfe aufgrund eines fortgeschrittenen Standes von Wissenschaft und Technik gegenüber dem Jahr 2002 zu identifizieren. Die Ergebnisse der Arbeiten werden am Ende des Projektes mit der Fachöffentlichkeit und betroffenen Interessengruppen auf einem Workshop vorgestellt und diskutiert.

Schacht Konrad entspricht den strengen Anforderungen des Atomrechts und erfüllt die Sicherheitsnachweise für eine Einlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle. Die Genehmigungsbehörde des Landes Niedersachsen hat zum Zeitpunkt 2002 festgestellt, dass die erforderliche Vorsorge gegen Schäden nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen ist. Seit 2007 wird Schacht Konrad so umgebaut, dass der Ort als sicheres Endlager genutzt werden kann. Als verantwortlicher Betreiber ist es für das BfS dennoch eine Selbstverständlichkeit, die sicherheitstechnischen Anforderungen vor Inbetriebnahme noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.

Stand: 13.04.2017

© Bundesamt für Strahlenschutz