Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Erweiterung des Querschlags in der Strecke 202

Kalenderwoche:
KW 09

Arbeiten auf dem Gelände von Konrad 1

  • Durchführung von Mauerwerksarbeiten am Schalthaus
  • Erstellen einer Schalungswand zur Absicherung der Baugrube für die Arbeiten am Medienkanal in der Schachthalle
  • Rodungs- und Baumwurzelfräsarbeiten an der Einfriedung

Arbeiten unter Tage

  • Die Teilschnittmaschine wird für die Auffahrung der Strecke 01YEA90 vorbereitet
  • Installation von Stromleitungen (500 Volt) auf der 2. bis 4. Sohle
  • Erweiterung des Querschlages in der Strecke 202 / Füllort bei Schacht 2
  • Streckenvortrieb in der Einlagerungstransportstrecke (02YEA03R001)
  • Wartungsarbeiten an diversen Fahrzeugen
  • Montage eines Bohrwagens und einer Scherenhubbühne
  • Herstellen von Kernbohrungen und Einbau von Kabeltraversen und Bohrungen für den späteren Einbau von Rohrkonsolen im Schacht Konrad 1
  • Offenhaltung des 2. Fluchtweges im Schacht Konrad 2
Stand: 25.02.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz