Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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In Schacht 2 werden Arbeitsbühnen eingerichtet

Kalenderwoche:
KW 42

Am Fördermaschinengebäude Süd auf Konrad 1 werden die Gerüste abgebaut. Außerdem werden Restarbeiten im Tür- und Fensterbau sowie im Dachbereich vorgenommen. Am Medienkanal Süd werden Drainagearbeiten durchgeführt und die Baugrube verfüllt.

In Schacht Konrad 1 werden Bewehrungs- und Betonarbeiten am Schachtkopf durchgeführt.

Unter Tage finden Anschluss- und Ausbauarbeiten im Traforaum 280 und in der Strecke 501 statt. Der erste Grader (Straßenbaufahrzeug) wird montiert. Daneben werden mehrere Fahrzeuge gewartet. Für die Füllörter werden Baustellen eingerichtet und Maschinen montiert. Außerdem wird das Brückenfeld 201/280/380 nachgeankert.

An Schacht Konrad 2 werden Baustelleneinrichtungsflächen vorbereitet und Leitungen für die externe Baustellenfläche verlegt.

In Schacht Konrad 2 werden Bühnenlöcher für den Einbau von Schutz-, Arbeits- und Bergebühnen hergestellt.

Stand: 17.10.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz