Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Konrad 1: Fundament für mobile Schachtwinde wird ausgehoben

Kalenderwoche:
KW 37

Am Fördermaschinengebäude Süd auf Konrad 1 werden weitere Lackier-, Elektroinstallations- und Montagearbeiten vorgenommen. Am Medienkanal Süd finden Schalungs-, Betonier- und Bewehrungsarbeiten statt. An den Unterkünften der Sicherheitskräfte werden Restarbeiten durchgeführt. Die Containeranlage wird weiter errichtet.

Im Schacht Konrad 1 wird Material nach unter Tage transportiert.

Unter Tage wird auf der 1. Sohle die Wasserhaltung rückgebaut. In den Strecken 501 und 503 werden elektrische Leitungen demontiert. In die Traforäume werden 6-Kilo-Volt-Kabel gezogen. An Fahrlader, Berauber und Muldenkipper werden Restarbeiten erledigt. Im Bereich 210 werden Kernbohrungen gestoßen und geotechnische Instrumente installiert. Maschinen vom Betrieb (Lader, Bohrwagen, etc.) werden an eine Arbeitsgemeinschaft (Zusammenschluss von Fremdfirmen) übergeben. Zudem werden Baustellen für die Einrichtung von Füllörtern installiert.

Auf Konrad 2 wird die Errichtung der Baustelleneinrichtung fortgeführt und Regenentwässerungs- und Schmutzwasserleitungen eingebaut.
Über Tage wird auf Konrad 1 ein mobiler Autokran installiert, um eine Containeranlage errichten zu können. Zudem kommt ein mobiler Bagger zum Einsatz, der das Fundament für eine mobile Schachtwinde aushebt.

Stand: 12.09.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz