Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Haupttoranlage K 1 wird eröffnet

Kalenderwoche:
KW 26

Auf Konrad 1 werden in der Kalenderwoche 26 folgende Arbeiten ausgeführt:

  • Die Haupttoranlage wird in dieser Woche in Betrieb genommen.
  • In der temporären Windenhalle erfolgen die restlichen Kabel- und Anschlussarbeiten.
  • Für den Neubau des Medienkanals Nord werden Stahlmatten verlegt sowie Schalungs- und Betonierarbeiten durchgeführt.

Am Fördergerüst Konrad 1 finden Umbauarbeiten auf der oberen Seilscheibenbühne mit Autokran statt.

Unter Tage werden folgende Arbeiten durchgeführt:

  • Die Teilschnittmaschine STM 300 wird überholt.
  • Kabeltragkonstruktionen werden in verschiedenen Strecken montiert.
  • Kabelzugarbeiten werden durchgeführt.
  • Arbeiten für den Extensometereinbau werden auf der 2. Sohle durchgeführt und Extensometer in die vorhandenen Bohrlöcher eingebaut.
  • Eine Firstenfräse für Beraubearbeiten wird im Montageort 401 zusammenbaut.
  • Die Sonderbewetterungsanlage und deren Komponenten werden im Streckenbereich 283 montiert.

Auf dem Gelände von Konrad 2 wird die temporäre Zaunanlage zur Salzgitter AG komplettiert. Außerdem geht Tor 5 der Salzgitter AG in Betrieb. Die Kampfmittelsondierung auf der Fläche Acker Nordwest wird fortgeführt, Boden abgefahren, Baugrund erkundet und eine Baustraße errichtet. Daneben wird auf dem Gelände eine Containeranlage errichtet.

Der Schachtstoß in Schacht Konrad 2 wird gereinigt und saniert.

Stand: 28.06.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz