Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Fördermaschinengebäude Süd wird neu aufgebaut

Kalenderwoche:
KW 16

Die Arbeiten aus der vergangenen Woche werden weitergeführt:

Auf dem Gelände von Schacht Konrad 1 werden in den Medienkanal Nord (ein Kanal für Daten- und Versorgungsleitungen) Magerbeton (ein Beton mit nur sehr geringem Zementanteil) und Füllkies eingebaut.

Die Baustraße wird asphaltiert, Kabel in der temporären Windenhalle verlegt und angeschlossen und der Innenausbau im Wachhilfsgebäude durchgeführt. Außerdem wird weiterhin der Sicherungszaun errichtet. Daneben beginnen erste Arbeiten, um das Fördermaschinengebäude Süd neu aufzubauen.

Auch am Fördergerüst Schacht Konrad 1 werden die Umbauarbeiten und Vermessungsarbeiten aus der vergangenen Woche fortgesetzt. Die Arbeiten am Fördergerüst erfolgen mittels Autokran.

Wie in der Kalenderwoche 15 werden unter Tage die Teilschnittmaschine STM 300 überholt und die Teilschnittmaschine WAV 300/1 demontiert. In der Strecke 403 werden Bohrarbeiten durchgeführt, Anker eingebaut und Kabeltragkonstruktionen installiert. Eine Strecke wird nachprofiliert.

Außerdem finden auf der 2. Sohle Arbeiten für den Extensimetereinbau statt. Ein Extensimeter ist ein Messgerät der Gebirgsmechanik und misst den Gebirgsdruck.

Vom Gelände Schacht Konrad 2 wird in dieser Woche Haufwerk abtransportiert.

Schacht Konrad 2 wird gereinigt.

Stand: 19.04.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz