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Info Konrad
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Überwachung der Umgebung des Endlagers
Vor und während des Betriebes des Endlagers wird die Umgebung Konrads messtechnisch überwacht. So kann sichergestellt werden, dass die Emissionen und Immissionen des Endlagers innerhalb beziehungsweise unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte bleiben.
Laut § 48 der Strahlenschutzverordnung müssen die Ableitungen aus einem Endlager und die Endlagerumgebung radiologisch überwacht werden. Wie dabei vorzugehen ist, ist in der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung der Anlagen nach Atomrecht (REI) festgelegt.
Genaue Überwachung der Ableitungen aus dem Endlager
Mit der Inbetriebnahme des Endlagers Konrad werden alle Ableitungen messtechnisch erfasst und kontrolliert, ob sie unterhalb der zulässigen Abgabemengen liegen. So werden die Abwässer regelmäßig beprobt. Nach einer genauen Laborprüfung, die zeigt, ob die Messwerte unterhalb der genehmigten Ableitungswerte liegen, werden die Wässer über eine Rohrleitung in die Aue geleitet. Ergibt die Kontrollmessung im Labor, dass die genehmigten Ableitungswerte überschritten wurden, werden die Abwässer extern entsorgt oder für die Endlagerung in Konrad verfestigt.
Neben den Abwässern wird auch die Abluft aus dem Schacht kontrolliert. Die Messungen werden durch den Betreiber durchgeführt und von einer unabhängigen Messstelle überwacht.
Kontrolle schon deutlich vor Einlagerungsbeginn
In der Umgebung des Endlagers Konrad werden zur Beweissicherung schon zwei Jahre vor Inbetriebnahme die Ortsdosis sowie die Aktivität von Proben aus der Umgebung nach einem festgelegten Plan bestimmt. So sollen mögliche Einträge radioaktiver Stoffe in die Umwelt während und nach der Einlagerung bemerkt werden können. Das Messprogramm des Betreibers wird durch Messungen einer unabhängigen Messstelle überwacht und ergänzt.
Stand: 01.04.2016