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Mögliche Störfallszenarien
Neben der Sicherheitsanalyse des bestimmungsgemäßen Betriebes wurden Störfallanalysen durchgeführt. Den Szenarien wurden technisches oder menschliches Versagen oder gebirgsmechanische Einwirklungen zu Grunde gelegt. Auf dieser Basis wurden mögliche Freisetzungen radioaktiver Stoffe berechnet. Die hypothetisch angenommenen Störfälle zeigen, dass sich keine ernsten radiologischen Konsequenzen für die Bevölkerung in der Umgebung ergeben würden.
Um die Störfälle zu ermitteln, wurde das Endlager in drei Bereiche gegliedert, die separat betrachtet wurden:
- übertägige Anlagen,
- die Schachtförderanlage und
- untertägige Anlagen.
Absturz, Brand und Explosion – was passiert mit dem Abfallgebinde?
Nun wurde untersucht, wie welche Ereignisse auf das Gebinde einwirken könnten. Dies könnte beispielsweise ein Absturz des Gebindes sein oder eine Last, die auf das Gebinde fällt. Auch könnten mit Gebinden beladene Transportmittel verunglücken und dabei in Brand geraten. Ebenso wären ein anlageninterner Brand oder eine Explosion denkbar. Für diese Ereignisse wurden die potenziellen radiologischen Auswirkungen bewertet.
Zerstörungsversuche mit Gebinden
Um untersuchen zu können, welche Schäden die Gebinde bei einem dieser Ereignisse nehmen würden, wurden Fallversuche mit den Behältern aus unterschiedlichen Höhen vorgenommen. Außerdem ließ man inaktive Gebinde für eine Stunde bei einer Temperatur von 800 Grad brennen, sammelte die freigesetzte Materie in Filtern und konnte so die Größe der freigesetzten Partikel ermitteln. Anhand dieser Messungen wurde die bei einem solchen Brandfall potenziell aus einem Abfallgebinde freisetzbare Radioaktivität berechnet und die maximal möglichen radiologischen Auswirkungen ermittelt.
Szenario: Flugzeugabsturz
Zudem wurden die möglichen radiologischen Auswirkungen eines unterstellten Flugzeugabsturzes auf die Tagesanlagen von Konrad 2 untersucht. In einer ergänzenden Untersuchung durch den Sachverständigen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU) wurden auch die möglichen radiologischen Auswirkungen des Absturzes eines vollgetankten zivilen Großflugzeuges mit vier Triebwerken betrachtet.
Ergebnis: Keine unzulässigen radiologischen Konsequenzen für die Bevölkerung
Die berechneten Strahlenbelastungen zeigen, dass die hypothetisch angenommenen Störfälle keine ernsten radiologischen Konsequenzen für die Bevölkerung in der Umgebung ergeben würden. In keinem Szenario wäre eine Überschreitung des Störfallplanungswertes der Strahlenschutzverordnung (50 Millisievert effektive Dosis) zu erwarten. Auch die vom BfS angewandte Selbstbeschränkung auf maximal 20 Millisievert effektive Dosis würde eingehalten.
Stand: 01.04.2016