Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Sicherheit

Sichere Einhaltung der Grenzwerte

Baden im Salzgittersee ist auch nach Inbetriebnahme des Endlagers bedenkenlos möglich SalzgitterseeBaden im Salzgittersee ist auch nach Inbetriebnahme des Endlagers bedenkenlos möglich

Der Grenzwert der Strahlenbelastung eines Menschen ist durch die Strahlenschutzverordnung festgelegt. Er beträgt für Einzelpersonen der Bevölkerung 1 Millisievert pro Jahr. Das ist ungefähr die Hälfte der natürlichen in Deutschland vorkommenden Strahlenbelastung.

Das Bundesamt für Strahlenschutz musste in den Planunterlagen nachweisen, dass die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden, wenn radioaktiver Abfall in Konrad eingelagert wird.

Konservativ gerechnet – die ungünstigste Variante wird angenommen

Modellrechnungen, die die Strahlenbelastung ermitteln, gehen dabei immer vom ungünstigsten Fall aus. Das heißt, die zugrunde gelegten Randbedingungen und Annahmen sind so gewählt, dass die Auswirkungen nicht unterschätzt werden können. Um die potenzielle Strahlenbelastung zu berechnen, nimmt man zum Beispiel an, dass sämtliche Lebensmittel, die ein Mensch im Lauf eines Jahres verzehrt, sowie das gesamte Trinkwasser aus der unmittelbaren Umgebung der Anlage stammen.

Sichere Einhaltung der Grenzwerte

Radioaktive Stoffe werden mit den Abwässern und der Abluft aus Konrad abgeleitet und gelangen so in die Umgebung. Die maximale Strahlenbelastung, die während der Einlagerung aus diesen Ableitungen entsteht, beträgt für keine Altersgruppe der Bevölkerung mehr als 0,19 Millisievert pro Jahr für die effektive Dosis. Selbst Personen, die sich das ganze Jahr direkt am Zaun der Anlage aufhalten, könnten maximal eine Dosis von 0,6 Millisievert pro Jahr durch die von Konrad verursachte Direktstrahlung erhalten. Der Grenzwert aus der Strahlenschutzverordnung für Einzelpersonen der Bevölkerung von 1 Millisievert pro Jahr für die effektive Dosis wird also sicher eingehalten. Aus radiologischer Sicht ist daher jede Art der Nutzung des Geländes um die Aue und um das Endlager Konrad unbedenklich. Die sichere Einhaltung der Grenzwerte wird durch die Umgebungsüberwachung Konrads kontinuierlich überwacht.

Minimale Strahlenbelastung des Personals

Die Bedingungen, die zugrunde gelegt wurden, um die Strahlenbelastung der Beschäftigten im Endlager Konrad abzuschätzen, gehen vom ungünstigsten Fall aus. Die Genehmigungsbehörde hat Nebenbestimmungen erlassen, deren Ziel es ist, die Strahlenbelastung des Betriebspersonals zu minimieren.

Erklärtes Ziel: So wenig wie möglich

Das erklärte Ziel des Bundesamtes für Strahlenschutz ist es, die unvermeidbaren Ableitungen, die Direktstrahlung und die damit verbundenen Strahlenbelastungen auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte und der genehmigten Ableitungswerte so gering wie möglich zu halten.

Vergleichstabelle Strahlenbelastung
BelastungspfadStrahlenbelastung und Grenzwerte nach StrlSchV in Millisievert pro Jahr
Säugling
Alter < 1 Jahr
Erwachsener
Alter > 17 Jahre
Grenzwert
Abluft (§ 47)0,050,0280,3
Abwasser (§ 47)0,1390,0610,3
Direktstrahlung (§ 46)0,6 1)0,62)
Summe aus den Ableitungen +
Direktstrahlung (§ 46)
0,790,691

1) Für die Strahlenbelastung durch Direktstrahlung wird auch beim Säugling der Wert für den Erwachsenen verwendet.

2) Für die Direktstrahlung gilt der Grenzwert 1 Millisievert pro Jahr abzüglich der Strahlenbelastung aus Ableitungen.

Erläuterungen zur Tabelle:

In der Tabelle wird die maximale Strahlenbelastung, die auf eine Person durch die Direktstrahlung und die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Abluft und dem Abwasser aus dem Endlager Konrad einwirken kann, mit den Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung verglichen. Aufgeführt ist die effektive Dosis für die am höchsten belastete Person (Säugling) und den Erwachsenen.

Stand: 01.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz