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Info Konrad
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Endlagerung: Akteure und Verantwortlichkeiten
In Deutschland ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für das Endlager Morsleben, die Schachtanlage Asse, das Endlagerprojekt Konrad und das Bergwerk Gorleben zuständig. Während in Morsleben und in der Asse bereits radioaktive Abfälle lagern, wurden die Erkundungsarbeiten am Standort Gorleben mit In-Kraft-Treten des Standortauswahlgesetzes am 27. Juli 2013 beendet. Konrad hingegen wird derzeit zum Endlager umgerüstet und ist das bisher einzige Endlager, das nach Atomrecht genehmigt wurde.
Die Zuständigkeiten für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen werden im Atomgesetz (AtG) geregelt. Nach Paragraph 9a Abs. 3 AtG hat der Bund Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist die dafür zuständige Behörde und damit verantwortlich "für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle".
Gesamtverantwortung beim BfS – Kooperationsvertrag mit DBE
Die Gesamtverantwortung für Errichtung und Betrieb des Endlagers Konrad liegt beim Bundesamt für Strahlenschutz. 1984 hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) einen Kooperationsvertrag geschlossen und sie mit der "Planung und Errichtung der Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle" beauftragt. Das BfS ist somit über den Kooperationsvertrag an die DBE gebunden.
Klare Rollenverteilung
Während dem BfS die Aufgabe des Betreibers und Bauherrn obliegt, führt die DBE die Planung und bauliche Errichtung des Endlagers Konrad als öffentliches Bauvorhaben durch. Sie koordiniert den Bauablauf und ist für die Ausführungsplanung zuständig. Für die technischen Arbeiten beauftragt die DBE überwiegend externe Firmen. Ihr obliegt es dabei, den Betreiber über die Kostenentwicklung und den Umsetzungsstand zu unterrichten. Das BfS steuert das Gesamtvorhaben und koordiniert dabei die zahlreichen Verfahren mit den zuständigen Genehmigungsbehörden.
Ein Projekt – viele Akteure
An der komplexen Aufgabe der Errichtung des Endlagers Konrad ist eine Vielzahl weiterer Akteure – zum Beispiel Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sowie Auftragnehmer – beteiligt. Einige sind lediglich für einzelne abgegrenzte Maßnahmen, andere für Errichtung der Kernanlagen über einen längeren Zeitraum und wieder andere als vorgesetzte Behörden oder Aufsicht führende Stellen involviert.
Zu den Behörden, deren maßgebliche Funktionen entscheidenden Einfluss auf Realisierbarkeit und Dauer des Umbaus von Schacht Konrad zu einem Endlager haben können, zählen unter anderen
- das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB),
- das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU),
- das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG),
- der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN),
- das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (NMS),
- das Eisenbahnbundesamt (EBA) und
- das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (NMI).
Eine detaillierte Übersicht zu den beteiligten Institutionen und ihren Funktionen erhalten Sie unter Akteure.
Stand: 01.04.2016