Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager

Endlagerung: Akteure und Verantwortlichkeiten

In Deutschland ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für das Endlager Morsleben, die Schachtanlage Asse, das Endlagerprojekt Konrad und das Bergwerk Gorleben zuständig. Während in Morsleben und in der Asse bereits radioaktive Abfälle lagern, wurden die Erkundungsarbeiten am Standort Gorleben mit In-Kraft-Treten des Standortauswahlgesetzes am 27. Juli 2013 beendet. Konrad hingegen wird derzeit zum Endlager umgerüstet und ist das bisher einzige Endlager, das nach Atomrecht genehmigt wurde.

Die Zuständigkeiten für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen werden im Atomgesetz (AtG) geregelt. Nach Paragraph 9a Abs. 3 AtG hat der Bund Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist die dafür zuständige Behörde und damit verantwortlich "für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle".

Gesamtverantwortung beim BfS – Kooperationsvertrag mit DBE

Die Gesamtverantwortung für Errichtung und Betrieb des Endlagers Konrad liegt beim Bundesamt für Strahlenschutz. 1984 hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) einen Kooperationsvertrag geschlossen und sie mit der "Planung und Errichtung der Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle" beauftragt. Das BfS ist somit über den Kooperationsvertrag an die DBE gebunden.

Klare Rollenverteilung

Während dem BfS die Aufgabe des Betreibers und Bauherrn obliegt, führt die DBE die Planung und bauliche Errichtung des Endlagers Konrad als öffentliches Bauvorhaben durch. Sie koordiniert den Bauablauf und ist für die Ausführungsplanung zuständig. Für die technischen Arbeiten beauftragt die DBE überwiegend externe Firmen. Ihr obliegt es dabei, den Betreiber über die Kostenentwicklung und den Umsetzungsstand zu unterrichten. Das BfS steuert das Gesamtvorhaben und koordiniert dabei die zahlreichen Verfahren mit den zuständigen Genehmigungsbehörden.

Ein Projekt – viele Akteure

Zuständigkeiten bei der Endlagerung Zuständigkeiten bei der EndlagerungZuständigkeiten bei der Endlagerung

An der komplexen Aufgabe der Errichtung des Endlagers Konrad ist eine Vielzahl weiterer Akteure – zum Beispiel Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sowie Auftragnehmer – beteiligt. Einige sind lediglich für einzelne abgegrenzte Maßnahmen, andere für Errichtung der Kernanlagen über einen längeren Zeitraum und wieder andere als vorgesetzte Behörden oder Aufsicht führende Stellen involviert.

Zu den Behörden, deren maßgebliche Funktionen entscheidenden Einfluss auf Realisierbarkeit und Dauer des Umbaus von Schacht Konrad zu einem Endlager haben können, zählen unter anderen

Eine detaillierte Übersicht zu den beteiligten Institutionen und ihren Funktionen erhalten Sie unter Akteure.

Stand: 01.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz