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Endlagerüberwachung sicherstellen
Schutz und Sicherheit gewährleisten
Das BfS genehmigt sich in keinem Fall seine Arbeiten selbst. Es wird bei Endlagern vielmehr von mehreren Institutionen gleichzeitig umfassend kontrolliert und beaufsichtigt.
Um sicherzustellen, dass bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle die atomgesetzlichen Regelungen eingehalten werden, ist in Deutschland ein doppeltes Sicherungs- und Überwachungssystem etabliert:
- Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) übt die Rechts- und Fachaufsicht über das BfS als selbstständige Oberbehörde aus.
- Im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfolgt eine interne Sicherung durch die Stabsstelle Endlagerüberwachung.
Die Endlagerüberwachung im BfS ist eine eigenständige Organisationseinheit des BfS, die eine interne Überwachungstätigkeit in Bezug auf die Endlager Schacht Konrad, Morsleben und Asse wahrnimmt. Eine "Atomrechtliche Aufsicht" wird durch die Endlagerüberwachung nicht wahrgenommen.
Durch diese doppelte Sicherung (Rechts- und Fachaufsicht durch das BMUB, interne Endlagerüberwachung im BfS) besteht eine zuverlässige und umfassende Gewähr, dass die für die Endlagerung geltenden atomrechtlichen Regelungen eingehalten werden.
System der doppelten Sicherung
Das System der doppelten Sicherung ist die einzige Organisationsform, die gewährleistet, dass die Überwachung
- kontinuierlich in die betrieblichen und planerischen Abläufe eingebunden ist,
- unmittelbaren und sofortigen Zugang zu allen Informationen hat,
- schnell und anforderungsgerecht auf besondere Betriebsergebnisse reagiert
und dass die politische Verantwortung für die Endlager auf der Grundlage fundierter Informationen und umfassender Handlungsmöglichkeiten durch das BMUB ausgeübt wird.
Stand: 01.04.2016