Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager

Endlagerüberwachung sicherstellen

Schutz und Sicherheit gewährleisten

Das BfS genehmigt sich in keinem Fall seine Arbeiten selbst. Es wird bei Endlagern vielmehr von mehreren Institutionen gleichzeitig umfassend kontrolliert und beaufsichtigt.

Um sicherzustellen, dass bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle die atomgesetzlichen Regelungen eingehalten werden, ist in Deutschland ein doppeltes Sicherungs- und Überwachungssystem etabliert:

Luftaufnahme Konrad 1 Luftaufnahme Konrad 1Luftaufnahme der Schachtanlage Konrad 1

  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) übt die Rechts- und Fachaufsicht über das BfS als selbstständige Oberbehörde aus.
  • Im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfolgt eine interne Sicherung durch die Stabsstelle Endlagerüberwachung.
    Die Endlagerüberwachung im BfS ist eine eigenständige Organisationseinheit des BfS, die eine interne Überwachungstätigkeit in Bezug auf die Endlager Schacht Konrad, Morsleben und Asse wahrnimmt. Eine "Atomrechtliche Aufsicht" wird durch die Endlagerüberwachung nicht wahrgenommen.

Durch diese doppelte Sicherung (Rechts- und Fachaufsicht durch das BMUB, interne Endlagerüberwachung im BfS) besteht eine zuverlässige und umfassende Gewähr, dass die für die Endlagerung geltenden atomrechtlichen Regelungen eingehalten werden.

System der doppelten Sicherung

Das System der doppelten Sicherung ist die einzige Organisationsform, die gewährleistet, dass die Überwachung

  • kontinuierlich in die betrieblichen und planerischen Abläufe eingebunden ist,
  • unmittelbaren und sofortigen Zugang zu allen Informationen hat,
  • schnell und anforderungsgerecht auf besondere Betriebsergebnisse reagiert

und dass die politische Verantwortung für die Endlager auf der Grundlage fundierter Informationen und umfassender Handlungsmöglichkeiten durch das BMUB ausgeübt wird.

Stand: 01.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz