-
Info Konrad
Unternavigationspunkte
Endlagerung: Neuordnung der Organisationsstruktur
Die wichtigsten Eckdaten zu den geplanten Veränderungen
Mit Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes Mitte 2013 hat der Gesetzgeber nicht nur ein Verfahren zur Suche eines Endlagerstandortes für insbesondere hochradioaktive Abfälle festgelegt, sondern auch die Zuständigkeiten für die Endlagerung insgesamt geregelt.
Bei den im Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung geplanten Veränderungen geht es grundsätzlich darum, die Organisationen und Behörden so zu strukturieren, dass künftige Aufgaben wie die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erfolgreich realisiert werden können. Ziel ist außerdem, die Organisationsstrukturen in bestehenden Bereichen zu verbessern und eine eindeutige Zuordnung von Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich des Strahlenschutzes und der Endlagerung zu gewährleisten.
Die Veränderungen, die der Bundestag im Juni 2016 mehrheitlich beschlossen und der Bundesrat verabschiedet hat, gehen zurück auf Vorschläge, die der Präsident des BfS, Wolfram König, mehrfach in der Vergangenheit öffentlich in die Diskussionen eingebracht hatte. Im März 2015 folgte die Endlagerkommission in wesentlichen Punkten den Vorschlägen des Präsidenten. Am 30. Juli 2016 ist das Gesetz in Kraft getreten.
Die Vorschläge orientieren sich vor allem an den Erfahrungen des BfS als Betreiber der Endlager-Standorte Asse, Morsleben und Konrad bei Salzgitter. Die Neuorganisation ist ein Instrument, Abläufe im Bereich Endlagerung zu optimieren und effizienter zu gestalten.
Zu den Veränderungen gehören:
- Für die operativen Aufgaben der Standortsuche, der Errichtung und des Betriebs der Endlager sowie der Schachtanlage Asse II wird eine staatseigene Gesellschaft gegründet. Diese übernimmt die Aufgaben der Asse-GmbH, der DBE sowie die Betreiberaufgaben des BfS. Der Hauptsitz der Gesellschaft ist in Peine. Die Standorte Salzgitter und Remlingen bleiben erhalten.
- Die staatliche Aufgabe der Aufsicht und der Genehmigung wird mehrheitlich in einer Behörde gebündelt (Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE). Diese wird speziell für diesen Zweck aufgebaut und ist für Bürgerinnen und Bürger klar als Regulierungsbehörde erkennbar.
Die bislang auf unterschiedliche Behörden des Bundes und der Länder verteilte Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben war schwer nachvollziehbar. Teilweise wurde etwa der unzutreffende Eindruck erweckt, das BfS trete in einem Gebiet gleichzeitig als Betreiber und als Regulierer auf.
Das BfE wird bis zur Standortentscheidung eines neuen Endlagers sowohl in Salzgitter als auch in Berlin angesiedelt sein.
- Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.
Stand: 01.08.2016