Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Das Endlager

Beteiligte Akteure bei der Errichtung des Endlagers

Laufende Baumaßnahmen auf Konrad 1 Laufende Baumaßnahmen auf Konrad 1Laufende Baumaßnahmen auf Konrad 1

Während dem BfS die Rolle des Betreibers und Bauherrn und damit die Gesamtverantwortung obliegt, führt die DBE im Auftrag des BfS die Planung und bauliche Errichtung des Endlagers Konrad durch. An der komplexen Aufgabe der Errichtung des Endlagers Konrad ist eine Vielzahl weiterer Akteure beteiligt.

Einige sind lediglich für einzelne abgegrenzte Maßnahmen, andere für Errichtung der Kernanlagen über einen längeren Zeitraum und wieder andere als vorgesetzte Behörden oder Aufsichtsstellen involviert.

Dies sind im Wesentlichen:

  • Das Bauamt Braunschweig wirkt als untere Instanz der Bauverwaltung (Staatliches Baumanagement Niedersachsen, SBN) durch die Konrad Bauüberwachung (KBÜ) und durch baufachliche Beratung mit und ist über die Oberfinanzdirektion Hannover (OFD), welcher im EW haushaltsrechtlichen Verfahren die baufachliche Prüfung obliegt, im EW-Bau-Verfahren beteiligt.
  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) führt als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über das BfS als Betreiber.
  • Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat als Eisenbahnaufsicht die Bauaufsicht für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes; die Landeseisenbahnaufsicht wacht über nichtbundeseigene Eisenbahnen und Eisenbahninfrastrukturen des Bundes. Beide Behörden sind in die infrastrukturelle Anbindung des Endlagers Konrad involviert. Der Gleisbau erfolgt durch die Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter GmbH (VPS).
  • Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist als bergrechtliche Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde auch Immissionsschutz- und Abfallbehörde für Tätigkeiten und Einrichtungen unter Bergaufsicht und befährt das Endlager Konrad regelmäßig.
  • Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) kontrolliert als Wasserbehörde für besondere Aufgaben die Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen über den Abwasserpfad und ist wasserrechtliche Aufsichtsbehörde für das Endlager Konrad.
  • Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (NMI) ist für die polizeiliche Sicherung der Anlagen zuständig.
  • Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (NMS) ist als oberste Baubehörde Zustimmungsbehörde im Falle eines so genannten privilegierten Verfahrens nach § 82 NBauO.
  • Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU) ist Planfeststellungsbehörde und oberste Wasserbehörde und führt die Dienst- und Fachaufsicht über den NLWKN sowie die Fachaufsicht über das LBEG. Durch Erlass gegenüber dem LBEG stimmt das NMU Betriebsplänen für das Endlager Konrad zu.
  • Die Salzgitter Flachstahl GmbH (SZFG) und Felswerk machen das Baufeld durch Umbau der eigenen Förderanlagen bzw. Betriebsfelder frei. Die SZFG ist zudem im Straßenbau sowie für die Security am Tor 6 während der Bauphase tätig.
  • Die Stadt Salzgitter ist nicht nur als untere und obere Wasserschutzbehörde sowie als untere Bodenschutzbehörde, sondern auch über das Bauordnungsamt der Stadt Salzgitter (Baugenehmigungs- und Bauaufsichtsbehörde, sofern keine Privilegierung nach § 82 NBauO) sowie den Fachdienst Umwelt der Stadt Salzgitter (untere Wasserbehörde, wasserrechtliche Abnahme- und Funktionsprüfungen) beteiligt.
  • Das Wasser- und Schifffahrtsamt Braunschweig ist als untere Behörde der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für Bauausführung, Unterhaltung, Betrieb und Liegenschaftsbelange der Abwasserdruckrohrleitung und insbesondere für die Dükerung (Unterführung) des Salzgitter-Zweigkanals verantwortlich und fungiert als Aufsichtsbehörde sowie Unternehmer für Betrieb und Veränderung des Salzgitter-Zweigkanals.
Stand: 01.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz