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Info Konrad
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Abfallspezifische und wasserrechtliche Nebenbestimmungen für Konrad
Der Planfeststellungsbeschluss zum Endlager Konrad enthält im Anhang 4 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (GWE). Darin wird die einzulagernde Menge der in den radioaktiven Abfällen enthaltenen nichtradioaktiven schädlichen Stoffen begrenzt.
Für den sicheren Betrieb des Endlagers ist auch der Nachweis notwendig, dass die Bestimmungen der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis eingehalten werden und es somit zu keiner Beeinträchtigung des oberflächennahen Grundwassers kommt. Diesen Nachweis muss das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erbringen.
Begrenzung der Einlagerung grundwasserrelevanter Stoffe
In der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis wird die einzulagernde Menge für 94 grundwasserrelevante Stoffe (Elemente, Verbindungen) in den radioaktiven Abfällen begrenzt. Dies dient dem Schutz des oberflächennahen Grundwassers vor Stoffen, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften schädlich für Mensch und Umwelt sind. So kann ausgeschlossen werden, dass beispielsweise landwirtschaftliche Produkte aus der Region während des Einlagerungsbetriebes oder nach dem Verschluss des Endlagers Konrad unzulässig mit Schadstoffen belastet werden.
15. März 2011: Zustimmung der zuständigen Behörde zum Vorgehen des BfS
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am 15. März 2011 der Vorgehensweise des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zugestimmt, mit der die Festlegungen der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Endlager Konrad konkret umgesetzt werden sollen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung dieser Vorgehensweise hat das BfS die Endlagerungsbedingungen Konrad aus wasserrechtlicher Sicht revidiert, stofflich-chemische Produktkontrollmaßnahmen abgeleitet und weitere Unterlagen vorgelegt.
Weiterführende Arbeiten
Auf Wunsch des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wurden diese Unterlagen an die Abfallverursacher weitergegeben. Das BfS wertet derzeit die eingegangenen Anmerkungen und Stellungnahmen aus. Es ist beabsichtigt, hieraus resultierende Anregungen in die laufende Überarbeitung der BfS-Berichte sowie in eine Revision der Endlagerungsbedingungen und Produktkontrollmaßnahmen für das Endlager Konrad einfließen zu lassen
Stand: 01.04.2015