Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager

Abfallspezifische und wasserrechtliche Nebenbestimmungen für Konrad

Der Planfeststellungsbeschluss zum Endlager Konrad enthält im Anhang 4 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (GWE). Darin wird die einzulagernde Menge der in den radioaktiven Abfällen enthaltenen nichtradioaktiven schädlichen Stoffen begrenzt.

Verladen der endlagerungsfähigen Abfallbehälter Verladen der AbfallbehälterVerladen der endlagerungsfähigen Abfallbehälter

Für den sicheren Betrieb des Endlagers ist auch der Nachweis notwendig, dass die Bestimmungen der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis eingehalten werden und es somit zu keiner Beeinträchtigung des oberflächennahen Grundwassers kommt. Diesen Nachweis muss das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erbringen.

Begrenzung der Einlagerung grundwasserrelevanter Stoffe

In der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis wird die einzulagernde Menge für 94 grundwasserrelevante Stoffe (Elemente, Verbindungen) in den radioaktiven Abfällen begrenzt. Dies dient dem Schutz des oberflächennahen Grundwassers vor Stoffen, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften schädlich für Mensch und Umwelt sind. So kann ausgeschlossen werden, dass beispielsweise landwirtschaftliche Produkte aus der Region während des Einlagerungsbetriebes oder nach dem Verschluss des Endlagers Konrad unzulässig mit Schadstoffen belastet werden.

15. März 2011: Zustimmung der zuständigen Behörde zum Vorgehen des BfS

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am 15. März 2011 der Vorgehensweise des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zugestimmt, mit der die Festlegungen der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Endlager Konrad konkret umgesetzt werden sollen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung dieser Vorgehensweise hat das BfS die Endlagerungsbedingungen Konrad aus wasserrechtlicher Sicht revidiert, stofflich-chemische Produktkontrollmaßnahmen abgeleitet und weitere Unterlagen vorgelegt.

Weiterführende Arbeiten

Auf Wunsch des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wurden diese Unterlagen an die Abfallverursacher weitergegeben. Das BfS wertet derzeit die eingegangenen Anmerkungen und Stellungnahmen aus. Es ist beabsichtigt, hieraus resultierende Anregungen in die laufende Überarbeitung der BfS-Berichte sowie in eine Revision der Endlagerungsbedingungen und Produktkontrollmaßnahmen für das Endlager Konrad einfließen zu lassen

Stand: 01.04.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz