-
Info Konrad
Unternavigationspunkte
Das geplante Endlager Konrad
Deutschland hat sich für eine wartungsfreie und sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen, stabilen geologischen Formationen entschieden. Endlager in tiefengeologischen Schichten wie das Endlager Konrad befinden sich mehrere hundert Meter unter der Erdoberfläche und sind von der Biosphäre über lange Zeiten isoliert.
Stabile geologische Formationen bedeutet unter anderem erdbebensicher; isoliert von der Biosphäre heißt, dass zum Beispiel keine radioaktiven Stoffe ins Grundwasser gelangen können. Der Standort des Endlagers Konrad weist eine für ein Endlagerbergwerk sehr günstige geologische Situation auf.
Isolation von der Biosphäre
In etwa 800 bis 1.300 Metern Tiefe befinden sich die eisenerzhaltigen Gesteinsschichten, die das sogenannte Wirtsgestein bilden. Dort werden die Einlagerungsfelder des Endlagers entstehen. Oberhalb der eisenhaltigen Gesteinsschichten befindet sich eine etwa 400 Meter dicke Tonschicht, die wasserundurchlässig ist. Das heißt, der Einlagerungsbereich des Endlagers Konrad hat keine hydraulisch wirksame Verbindung zum oberflächennahen Grundwasser. Diese natürliche Barriere gewährleistet die Isolation des radioaktiven Abfalls von der Biosphäre.
Kurze Wege: Beginn der Einlagerung in Nähe von Schacht 2
Für das Endlager Konrad sind insgesamt elf Einlagerungsfelder genehmigt worden, die aber nicht alle gebraucht werden. Bis zum Beginn der Einlagerung wird nur das Feld 5.1 in rund 800 Meter Tiefe aufgefahren und damit als Einlagerungsort nutzbar sein. Die 800-Meter-Sohle ist dabei ebenso sicher wie die 1300-Meter-Sohle. Aus betrieblichen Gründen ist es sinnvoll, im Feld 5.1 mit der Einlagerung der radioaktiven Abfälle zu beginnen, da die Wege vom Schacht 2 zu diesem Einlagerungsfeld kurz sind.
Beschränktes Einlagerungsvolumen von 303.000 Kubikmetern
63.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung haben im Teilfeld 5.1 Platz. Verbleibende Hohlräume werden mit Erzbeton verfüllt und anschließend verschlossen. Je nach Bedarf werden Einlagerungskammern in den Einlagerungsfeldern aufgefahren, jedoch nur solange, bis die durch den Planfeststellungsbeschluss zugelassene Menge von maximal 303.000 Kubikmeter erreicht ist.
Stand: 01.04.2015