Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Die Einlagerung

Das geplante Endlager Konrad

Deutschland hat sich für eine wartungsfreie und sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen, stabilen geologischen Formationen entschieden. Endlager in tiefengeologischen Schichten wie das Endlager Konrad befinden sich mehrere hundert Meter unter der Erdoberfläche und sind von der Biosphäre über lange Zeiten isoliert.

Stabile geologische Formationen bedeutet unter anderem erdbebensicher; isoliert von der Biosphäre heißt, dass zum Beispiel keine radioaktiven Stoffe ins Grundwasser gelangen können. Der Standort des Endlagers Konrad weist eine für ein Endlagerbergwerk sehr günstige geologische Situation auf.

Isolation von der Biosphäre

Vereinfachter geologischer West-Ost-Schnitt im Bereich des Schachtes Konrad 2 Vereinfachter geologischer West-Ost-Schnitt im Bereich des Schachtes Konrad 2.Vereinfachter geologischer West-Ost-Schnitt im Bereich des Schachtes Konrad 2

In etwa 800 bis 1.300 Metern Tiefe befinden sich die eisenerzhaltigen Gesteinsschichten, die das sogenannte Wirtsgestein bilden. Dort werden die Einlagerungsfelder des Endlagers entstehen. Oberhalb der eisenhaltigen Gesteinsschichten befindet sich eine etwa 400 Meter dicke Tonschicht, die wasserundurchlässig ist. Das heißt, der Einlagerungsbereich des Endlagers Konrad hat keine hydraulisch wirksame Verbindung zum oberflächennahen Grundwasser. Diese natürliche Barriere gewährleistet die Isolation des radioaktiven Abfalls von der Biosphäre.

Kurze Wege: Beginn der Einlagerung in Nähe von Schacht 2

Für das Endlager Konrad sind insgesamt elf Einlagerungsfelder genehmigt worden, die aber nicht alle gebraucht werden. Bis zum Beginn der Einlagerung wird nur das Feld 5.1 in rund 800 Meter Tiefe aufgefahren und damit als Einlagerungsort nutzbar sein. Die 800-Meter-Sohle ist dabei ebenso sicher wie die 1300-Meter-Sohle. Aus betrieblichen Gründen ist es sinnvoll, im Feld 5.1 mit der Einlagerung der radioaktiven Abfälle zu beginnen, da die Wege vom Schacht 2 zu diesem Einlagerungsfeld kurz sind.

Beschränktes Einlagerungsvolumen von 303.000 Kubikmetern

63.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung haben im Teilfeld 5.1 Platz. Verbleibende Hohlräume werden mit Erzbeton verfüllt und anschließend verschlossen. Je nach Bedarf werden Einlagerungskammern in den Einlagerungsfeldern aufgefahren, jedoch nur solange, bis die durch den Planfeststellungsbeschluss zugelassene Menge von maximal 303.000 Kubikmeter erreicht ist.

Stand: 01.04.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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