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Info Konrad
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Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
Die Endlagerung aller in Deutschland angefallenen und noch anfallenden radioaktiven Abfälle erfolgt in Deutschland. Bis jetzt steht in Deutschland kein betriebsbereites genehmigtes Endlager für radioaktive Abfälle zur Verfügung. Daher werden anfallende radioaktive Abfälle in eigens dafür errichteten Lagerhallen, sogenannten Zwischenlagern, bis zu ihrer Endlagerung aufbewahrt.
Mehr als 106.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiven Abfalls in konditionierter, das heißt in verarbeiteter und verpackter Form, lagern heute bereits in den Zwischenlagern (Stand 2014):
- an den Standorten der Kernkraftwerke,
- in den drei zentralen Zwischenlagern,
- in Großforschungseinrichtungen und
- in den elf Landessammelstellen der Bundesländer.
Rund 300.000 Kubikmeter Abfall mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bis 2060
Auf Basis der von den Abfallverursachern übermittelten Informationen wird das Abfallvolumen bis zum Jahr 2050 auf circa 297.000 Kubikmeter an verpackten radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung geschätzt. Diese werden im Endlager Schacht Konrad eingelagert. Das Endlager ist für maximal 303.000 Kubikmeter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung genehmigt. In den Abfällen enthalten ist auch Material, das beim Abriss der Kernkraftwerke in Deutschland anfallen wird. Dabei entfallen
- 63 % der Abfälle auf die Kernkraftwerke der Energieversorgungsunternehmen und die kerntechnische Industrie und
- 37 % auf die Einrichtungen der Öffentlichen Hand.
Der Öffentlichen Hand werden alle Anlagen zugeordnet, die vom Bund oder den Ländern finanziert werden (einschließlich der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg) sowie das Europäische Institut für Transurane (ITU) in Karlsruhe und 11 Landessammelstellen.
Belastung über Tage
Unter Strahlenschutzgesichtspunkten stellt auch eine oberirdische Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen trotz technischer Barrieren durch Verpackung und Lager immer eine potenzielle Gefahr für die Biosphäre dar, da von den Abfällen ionisierende Strahlung ausgeht. Daher müssen die Abfälle ständig überwacht werden. Bei der Endlagerung in tiefen stabilen geologischen Schichten, die von der Biosphäre abgeschlossen sind, ist dies nach einem vollständigen Verschluss der Schächte nicht mehr erforderlich.
Stand: 15.03.2017