Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Radioaktive Abfälle

Transporte zum Endlager Konrad

  • Die Anlieferung der Abfallgebinde zum Endlager Schacht Konrad erfolgt überwiegend per Bahn (circa 80 Prozent).
  • Für den Transport sind die Abfallverursacher zuständig.
  • Auf dem Betriebsgelände durchlaufen die Abfallgebinde eine mehrschichtige Eingangskontrolle bevor sie endgelagert werden.

Bis jetzt steht in Deutschland kein betriebsbereites, genehmigtes Endlager für radioaktive Abfälle zur Verfügung. Aber bereits heute lagern große Mengen radioaktiver Abfälle in dezentralen Zwischenlagern. Für den zukünftigen Betrieb des Endlagers Schacht Konrad ist es selbstverständlich, mögliche Risiken, die von der Anlieferung radioaktiver Abfälle ausgehen könnten, zu untersuchen und möglichst umfassende Kenntnis zu haben – unabhängig von der Tatsache, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weder die Transporte durchführt noch diese genehmigt.

Auf dem Gelände des Endlagers werden 20 Waggons pro Woche erwartet TransportAuf dem Gelände des Endlagers werden 20 Waggons pro Woche erwartet

Nicht nur die Endlagerung des radioaktiven Abfalls in Konrad wird von der Bevölkerung kritisch hinterfragt, auch der Transport der Abfälle dorthin, der per Bahn und LKW erfolgt, ist mit Ängsten verbunden. Doch weder Transportwege noch das Verkehrsaufkommen sowie die Abfallentsorgung müssen Grund zur Sorge geben. Transporte dürfen nur genehmigt und durchgeführt werden, wenn alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gewährleistet sind.

Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH war vom Bundesumweltministerium beauftragt worden, Auswirkungen von Transporten genauer zu untersuchen. Sie hat mit der "Transportstudie Konrad"

  • die mit der unfallfreien Abfallanlieferung verbundene mögliche Strahlenbelastung der Bevölkerung und des Transportpersonals ermittelt und
  • das mit der Abfallanlieferung verbundene Transportunfallrisiko in der Standortregion des Endlagers analysiert und bewertet. Dabei wurde die zu erwartende Häufigkeit und Auswirkung eines solchen Unfalls abgeschätzt.

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Transporte kein relevantes radiologisches Risiko für Mensch und Umwelt darstellen.

Keine gesonderte Sicherung der Transporte erforderlich

Auch eine gesonderte Abschirmung der Abfallbehälter oder Sicherung der Transporte ist nicht notwendig, da der Abfall ausschließlich in behördlich genehmigten und strahlenschutztechnisch sicheren Behältern befördert werden darf. Diese Behälter sind so konstruiert, dass Mensch und Umwelt selbst bei einem Unfall keiner unzulässigen Strahlung ausgesetzt sind. Die Sicherheit der Abfalltransporte wird insgesamt durch die Einhaltung der gefahrgutrechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Transportvorschriften gewährleistet.

Abfallverursacher für Transport verantwortlich

Für den Transport der Abfallgebinde zum Endlager sind die Abfallverursacher, also zum Beispiel die Kernkraftwerksbetreiber oder die kerntechnische Industrie verantwortlich. Sie bedienen sich dabei eines dafür zugelassenen Unternehmers. Dieser muss den zuständigen Behörden seine Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen und einen Gefahrgutbeauftragten benennen. Erst dann darf er bzw. sein Unternehmen mit dem jeweiligen Transport beauftragt werden.

Weiterhin unterliegen alle Transporte besonderen Regelungen und werden durch eine Beschilderung als Gefahrgut und "Radioactive" gekennzeichnet. Fahrzeugführer benötigen eine besondere Schulung für den Transport gefährlicher Güter der "Klasse 7" (radioaktive Stoffe).

Genehmigung und Aufsicht

Im Gegensatz zu den Transporten von Kernbrennstoffen, die das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) genehmigt, hängt die Genehmigung für die Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vom Transportmittel ab, das die Ablieferungspflichtigen wählen:

  • Erfolgt die Anlieferung auf dem Schienenweg, so muss der Transport vom Eisenbahnbundesamt genehmigt werden.
  • Für den Straßentransport erfolgt die Genehmigung durch die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer.

Ein Transport mittels anderer Verkehrsträger ist nicht vorgesehen. Die Aufsicht der Transporte liegt bei den Landesbehörden.

Übergabebahnhof Beddingen

Die Waggons mit den Abfallgebinden werden bis zum Bahnhof Beddingen geliefert. Von dort werden sie weiter bis zum Gelände des Endlagers Konrad und in die Umladehalle transportiert – dem Ort, an dem auch die per LKW transportierten Abfälle angenommen werden.

Eingangskontrolle der Abfälle

Die zukünftige Tagesanlagen auf Schacht Konrad 2 Zukünftige Tagesanlagen auf Schacht Konrad 2Die zukünftige Tagesanlagen auf Schacht Konrad 2

Ist der Abfall auf dem Betriebsgelände Konrads angekommen, durchläuft er eine mehrschichtige Eingangskontrolle. Dazu werden die Behälter in der Umladehalle mit einem Kran vom Eisenbahnwaggon bzw. vom LKW gehoben und auf einen für den Schachttransport konstruierten Plateauwagen umgesetzt. Dieser fährt sie, zum Strahlenschutzmessplatz Erst wenn ein Abfallbehälter die Eingangskontrolle positiv durchlaufen hat, darf er zur Endlagerung angenommen werden.

Als Betreiber des Endlagers trägt das BfS in der Betriebsphase die Sorge für die innerbetrieblichen Transporte und Handhabung der Abfälle.

Stand: 15.03.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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