Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Radioaktive Abfälle

Produktkontrolle der Abfälle

  • Radioaktive Abfälle müssen für die Endlagerung fachgerecht behandelt und verpackt werden.
  • Für das Endlager Schacht Konrad gelten strikte Annahmebedingungen.
  • Alle Abfallgebinde müssen vor der Endlagerung auf ihre fachgerechte Verpackung geprüft werden.

Zur Gewährleistung der Sicherheit werden die radioaktiven Abfälle vor der Endlagerung diversen Prüfverfahren unterzogen. Dabei hat sich eine Kombination aus Kontrolle der Konditionierung (endlagergerechte Verpackung) und Stichprobenprüfung bewährt.

Station der Produktkontrolle ProduktkontrolleStation der Produktkontrolle

Im Rahmen der Produktkontrolle wird überprüft, ob die Abfälle entsprechend den für Konrad geltenden Endlagerungsbedingungen verpackt sind. Unabhängige Sachverständige nehmen diese Kontrolle im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vor. Die Produktkontrolle der Abfälle kann auf zwei verschiedene Arten durchgeführt werden. Entweder

  • durch eine Anwendung von Verfahren zur Herstellung radioaktiver Abfallgebinde, die vom BfS qualifiziert und damit freigegeben wurden oder
  • durch Stichproben bei bereits hergestellten Abfallgebinden.

Qualifiziertes Verfahren zur Herstellung endlagerfähiger Abfallgebinde

"Bei der Behandlung und Verpackung radioaktiver Abfälle zur Herstellung endlagerfähiger Abfallgebinde sind Verfahren anzuwenden, deren Anwendung das Bundesamt für Strahlenschutz zugestimmt hat" (StrlSchV § 74, Abs. 2).

Grundsätzlich muss der Antragsteller vor Anwendung eines solchen Verfahrens zur Behandlung und Verpackung radioaktiver Abfälle nachweisen, dass die Abfallprodukte die in den Endlagerungsbedingungen Konrad geforderten Anforderungen erreichen. Der Vorgang selbst wird durch unabhängige Sachverständige begleitet. So kann sicher gestellt werden, dass eine endlagergerechte Behandlung und Verpackung (Konditionierung) der Abfälle erfolgt und alle relevanten Daten dokumentiert werden.

Stichprobenkontrolle bei bereits hergestellten Abfallgebinden

Die vom Abfallverursacher vorgelegten Angaben zu den Eigenschaften der radioaktiven Abfälle werden stichprobenartig durch unabhängige Untersuchungen überprüft. Bis zu zwölf Prozent der Gebinde werden im Rahmen der Stichprobenkontrolle untersucht. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Altabfälle, bei deren Konditionierung keine begleitenden Kontrollen durch unabhängige Sachverständige durchgeführt wurden.

Bei den im Rahmen der Stichprobenprüfung anzuwendenden Methoden wird zwischen zerstörungsfreien und zerstörenden Maßnahmen unterschieden.

  • Bei zerstörungsfreien Untersuchungen wird das Gebinde mittels verschiedener Verfahren von außen untersucht. Diese reichen von Messungen der Ortsdosisleistung an der Oberfläche des Behälters, über Computertomographien bis hin zur Entnahme und Analyse von Gasproben.
  • Bei zerstörenden Maßnahmen wird der Behälter geöffnet, um beispielsweise einen Bohrkern zu ziehen und diesen zu untersuchen.

Aufgaben der Sachverständigen

Die im Rahmen der Produktkontrolle beauftragten Sachverständigen müssen für ihre Aufgabe über die erforderliche Sachkunde und Unabhängigkeit verfügen. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem:

  • die Prüfung der von den Ablieferungspflichtigen vorgelegten Beschreibung der Eigenschaften der Abfallprodukte und Verpackungen,
  • die Prüfung und Begutachtung von Konditionierungsverfahren bezüglich der Eigenschaften der Abfallprodukte einschließlich der Prüfung der verwendeten Behälter bzw. Verpackungen,
  • Kontrollen an Proben aus dem Konditionierungsprozess,
  • begleitende Inspektionen bezüglich der Eigenschaften der Abfallprodukte bei Anlagen, in denen radioaktive Abfälle mit qualifizierten Verfahren konditioniert werden,
  • begleitende Kontrollmaßnahmen bei der Fertigung von Behältern bzw. Verpackungen hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe und der Einhaltung der qualitätssichernden Maßnahmen und
  • Stichprobenprüfungen an Abfallgebinden bzgl. der Abfallgebindeeigenschaften.

Produktkontrollierte Abfälle haben Bestandsschutz

Sämtliche Abfälle, die abschließend produktkontrolliert worden sind, besitzen Bestandsschutz. Im Rahmen der Produktkontrolle wurde für diese Abfälle bereits die Einhaltung der Endlagerungsbedingungen, die seit 2002 mit dem Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben wurden, nachgewiesen. Den Abfallanlieferern bietet dies Planungssicherheit, sodass Anforderungen an einmal produktkontrollierte Abfälle nicht nachträglich verändert werden.

Stand: 13.03.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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