Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Radioaktive Abfälle

Konditionierung und Behälter

  • Für die Endlagerung müssen radioaktive Abfälle fachgerecht behandelt und verpackt werden.
  • Je nach Abfallmaterial sind verschiedene Behälter zugelassen.
  • Die Abfallverursacher sind für die endlagergerechte Verpackung verantwortlich.

In einer Verbrennungsanlage werden brennbare schwachradioaktive Abfälle verbrannt VerbrennungsanlageIn einer Verbrennungsanlage werden brennbare schwachradioaktive Abfälle verbrannt

Radioaktive Abfälle werden besonders behandelt und verarbeitet, bevor sie in ein Endlager kommen. Diese Behandlung und Verpackung der radioaktiven Abfälle wird Konditionierung genannt. Um alle Arten radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmentwicklung gleichermaßen sicher zu verpacken und um die Endlagerungsbedingungen einzuhalten, stehen je nach Konsistenz, Größe und Beschaffenheit des Abfallmaterials verschiedene Verfahren beziehungsweise Anlagen zur Konditionierung zur Verfügung.

Flüssige Abfälle werden entweder eingedampft oder zementiert. Feste Abfälle werden zerkleinert, getrocknet, verbrannt, geschmolzen, kompaktiert oder zementiert.

Sind die Abfälle erst einmal zu festen Abfallprodukten (zum Beispiel Presslinge oder Konzentrate) verarbeitet, werden sie in zugelassenen und standardisierten Behältern verpackt.

Unterschiedliche Behälter für unterschiedliches Material

Grundsätzlich gibt es drei Grundtypen von Behältern:

  • Zylindrische Betonbehälter
  • Zylindrische Gussbehälter
  • Container

Zylindrische Betonbehälter aus Normal- oder Schwerbeton werden in der Regel für fixierte Abfälle genutzt. Sie werden mit Fässern, in denen sich radioaktive Abfälle befinden, in der Größenordnung 200 bzw. 400 Liter gefüllt. Vorhandene Hohlräume gießt man anschließend mit Beton aus, bevor Korpus und Deckel letztlich miteinander verbunden werden.

Zylindrische Gussbehälter besitzen je nach Anforderung unterschiedliche Abmessungen und Wandstärken. Sie werden meist für die Verpackung von unfixierten Abfällen genutzt. Auch hier wird der Deckel dauerhaft mit dem Behälterkörper verbunden.

Container sind großvolumige quaderförmige Behälter aus Stahlblech, armiertem Beton oder Gusswerkstoff, die es in unterschiedlichen Ausführungen in Bezug auf Größe und Wandstärken gibt. Der größte Container mit knapp elf Kubikmetern kann bis zu 28 Zweihundert-Liter-Fässer aufnehmen, bevor auch er auf Dauer verschlossen wird.

Verursacher sind für Verpackung verantwortlich

Verantwortlich für die Konditionierung sind die Verursacher selbst – also die Kernkraftwerke, Forschungseinrichtungen , Betriebe aus der kerntechnischen Industrie oder die Landessammelstellen. Ihnen obliegt es auch, welche Form der Verpackung sie wählen. Wichtig ist, dass diese zugelassen ist. Unterschiedliche radioaktive Abfälle dürfen laut Endlagerungsbedingungen zwar zusammen verpackt werden, jedoch muss eine Reaktion zwischen Abfall, Fixierungsmittel (meist Beton) und Verpackung weitestgehend ausgeschlossen werden.

Verschiedene Typen der standardisierten Abfallbehälter für das Endlager Konrad
Nr.BezeichnungAußenabmessungen
Länge/
Durchmesser
mm
Breite

mm
Höhe

mm
Brutto-
volumen
1Betonbehälter Typ I1060-1370 1)1,2
2Betonbehäter Typ II1060-1370 2)1,3
3Gussbehälter Typ I900-11500,7
4Gussbehälter Typ II1060-1500 3)1,3
5Gussbehälter Typ III1000-12401,0
6Container Typ I160017001450 4)3,9
7Container Typ II1600170017004,6
8Container Typ III3000170017008,7
9Container Typ IV300017001450 4)7,4
10Container Typ V32002000170010,9
11Container Typ VI1600200017005,4
1) Höhe 1370 + Lasche von 90 mm = 1460 mm
2) Höhe 1510 + Lasche von 90 mm = 1600 mm
3) Höhe 1370mm beim Typ KfK
4) Stapelhöhe 1400 mm beim Typ KfK
Containerwerkstoffe sind z. B. Stahlblech, armierter Beton oder Gusswerkstoffe.
Stand: 09.03.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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