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Das Endlager
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Konditionierung und Behälter
- Für die Endlagerung müssen radioaktive Abfälle fachgerecht behandelt und verpackt werden.
- Je nach Abfallmaterial sind verschiedene Behälter zugelassen.
- Die Abfallverursacher sind für die endlagergerechte Verpackung verantwortlich.
Radioaktive Abfälle werden besonders behandelt und verarbeitet, bevor sie in ein Endlager kommen. Diese Behandlung und Verpackung der radioaktiven Abfälle wird Konditionierung genannt. Um alle Arten radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmentwicklung gleichermaßen sicher zu verpacken und um die Endlagerungsbedingungen einzuhalten, stehen je nach Konsistenz, Größe und Beschaffenheit des Abfallmaterials verschiedene Verfahren beziehungsweise Anlagen zur Konditionierung zur Verfügung.
Flüssige Abfälle werden entweder eingedampft oder zementiert. Feste Abfälle werden zerkleinert, getrocknet, verbrannt, geschmolzen, kompaktiert oder zementiert.
Sind die Abfälle erst einmal zu festen Abfallprodukten (zum Beispiel Presslinge oder Konzentrate) verarbeitet, werden sie in zugelassenen und standardisierten Behältern verpackt.
Unterschiedliche Behälter für unterschiedliches Material
Grundsätzlich gibt es drei Grundtypen von Behältern:
- Zylindrische Betonbehälter
- Zylindrische Gussbehälter
- Container
Zylindrische Betonbehälter aus Normal- oder Schwerbeton werden in der Regel für fixierte Abfälle genutzt. Sie werden mit Fässern, in denen sich radioaktive Abfälle befinden, in der Größenordnung 200 bzw. 400 Liter gefüllt. Vorhandene Hohlräume gießt man anschließend mit Beton aus, bevor Korpus und Deckel letztlich miteinander verbunden werden.
Zylindrische Gussbehälter besitzen je nach Anforderung unterschiedliche Abmessungen und Wandstärken. Sie werden meist für die Verpackung von unfixierten Abfällen genutzt. Auch hier wird der Deckel dauerhaft mit dem Behälterkörper verbunden.
Container sind großvolumige quaderförmige Behälter aus Stahlblech, armiertem Beton oder Gusswerkstoff, die es in unterschiedlichen Ausführungen in Bezug auf Größe und Wandstärken gibt. Der größte Container mit knapp elf Kubikmetern kann bis zu 28 Zweihundert-Liter-Fässer aufnehmen, bevor auch er auf Dauer verschlossen wird.
Verursacher sind für Verpackung verantwortlich
Verantwortlich für die Konditionierung sind die Verursacher selbst – also die Kernkraftwerke, Forschungseinrichtungen , Betriebe aus der kerntechnischen Industrie oder die Landessammelstellen. Ihnen obliegt es auch, welche Form der Verpackung sie wählen. Wichtig ist, dass diese zugelassen ist. Unterschiedliche radioaktive Abfälle dürfen laut Endlagerungsbedingungen zwar zusammen verpackt werden, jedoch muss eine Reaktion zwischen Abfall, Fixierungsmittel (meist Beton) und Verpackung weitestgehend ausgeschlossen werden.
Nr. | Bezeichnung | Außenabmessungen | |||
---|---|---|---|---|---|
Länge/ Durchmesser mm | Breite mm | Höhe mm | Brutto- volumen m³ | ||
1 | Betonbehälter Typ I | 1060 | - | 1370 1) | 1,2 |
2 | Betonbehäter Typ II | 1060 | - | 1370 2) | 1,3 |
3 | Gussbehälter Typ I | 900 | - | 1150 | 0,7 |
4 | Gussbehälter Typ II | 1060 | - | 1500 3) | 1,3 |
5 | Gussbehälter Typ III | 1000 | - | 1240 | 1,0 |
6 | Container Typ I | 1600 | 1700 | 1450 4) | 3,9 |
7 | Container Typ II | 1600 | 1700 | 1700 | 4,6 |
8 | Container Typ III | 3000 | 1700 | 1700 | 8,7 |
9 | Container Typ IV | 3000 | 1700 | 1450 4) | 7,4 |
10 | Container Typ V | 3200 | 2000 | 1700 | 10,9 |
11 | Container Typ VI | 1600 | 2000 | 1700 | 5,4 |
1) Höhe 1370 + Lasche von 90 mm = 1460 mm 2) Höhe 1510 + Lasche von 90 mm = 1600 mm 3) Höhe 1370mm beim Typ KfK 4) Stapelhöhe 1400 mm beim Typ KfK | |||||
Containerwerkstoffe sind z. B. Stahlblech, armierter Beton oder Gusswerkstoffe. |
Stand: 09.03.2016